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Gebühren / Finanzierung Köln

Gebührenliste
 

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Finanzierungsmöglichkeiten
 
BAföG
 
Alle Ausbildungen an der Euro Akademie Köln werden ab 08/2010 gemäß §2 Abs.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Es gelten dieselben rechtlichen Bestimmungen wie für staatliche Schulen.
 
Das BAföG (Schüler- BAföG) wird als Zuschuss gewährt, d.h. es muss nicht wieder zurückgezahlt werden.

Die Höhe des gewährten Zuschusses ist abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, Familiensituation (schulpflichtige Geschwister etc.). Es liegt zwischen € 212 und € 514.

Einen kurzen Überblick über die aktuellen Regelungen des Bundesausbildungsgesetzes enthält der BAföG-Flyer, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegeben wird. Wenn Sie eine Zweitausbildung absolvieren möchten, gibt es besondere Bestimmungen, über die Sie ein eigenes Merkblatt informiert.

Weitere Informationen können Sie im Internet nachlesen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder beim Bundesverwaltungsamt. Ob Sie Anspruch auf Förderung haben, darüber berät Sie individuell das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

ANTRAGSTELLUNG

FORMBLÄTTER

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Bildungskredit
 
Der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes ist seit April 2009 noch flexibler. Er bietet Schülern/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen anpassbaren Kredit unabhängig vom eigenen oder vom Vermögen und Einkommen der Eltern zu erhalten.

Jede nach dem BAföG förderfähige Ausbildung kann mit einer maximalen Kreditsumme von 7.200 EUR für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gefördert werden. Die Schüler/innen können nunmehr die monatliche Ratenhöhe von 100, 200 oder 300 EUR frei wählen. Des Weiteren besteht jetzt die Möglichkeit – auf Wunsch auch zusätzlich zu der monatlichen Ratenzahlung - eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR zu erhalten.

Ausführliche Informationen zum neuen Bildungskreditprogramm finden Sie in dieser Datei und im Internet unter www.bildungskredit.de.
 
Die Vorteile des Bildungskredits auf einen Blick:
  • unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten
  • Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich
  • Kreditvolumen von 1.000 € bis zu 7.2000 €
  • wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 €
  • auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 € für ausbildungsbezogene Aufwendungen
  • sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantien
  • keine versteckten Kosten
  • einfache Antragstellung im Internet - HIER
  • Förderung von Zweit- und Folgeausbildungen
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
  • kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
  • Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
  • niedrige monatliche Rückzahlungsraten in Höhe von 120 €
  • außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
 
 
 
Bildungsgutscheine können Sie bei der Euro Akademie Köln einlösen!

Arbeitslose, die die Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung erfüllen, können jetzt bei der Euro Akdemie Köln den Bildungsgutschein für eine Umschulung im sprachlichen oder kaufmännischen Bereich innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung einlösen.

Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit für Qualifizierungsmaßnahmen vergeben. Mit der Ausgabe des Bildungsgutscheins soll über eine individuelle Entscheidung die Chance auf Ihre berufliche Wiedereingliederung entscheidend verbessert werden. Die Grundlage bildet das sogenannte „Profiling", bei dem Ihre Stärken und Schwächen ganz genau festgehalten werden. Aufgrund dieser Ergebnisse kann für Sie ein passgenaues Bildungsziel ausgewählt werden. Dieses muss im Hinblick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zweckmäßig sein. Aber nicht nur das: Die Eingliederungsprognose muss auch ergeben, dass für Sie nach der Weiterbildung eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, tatsächlich eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden.

Sie können Ihren Bildungsgutschein jedoch nur bei Bildungsträgern und für Ausbildungen einlösen, die die erforderlichen hohen Qualitätsstandards erfüllen. Die Euro-Akademie Köln verfügt über diese notwendigen Zulassungen. Dadurch kann die Agentur für Arbeit die gesamten Lehrgangskosten und weitere im Bildungsgutschein festgelegte Leistungen wie Fahrtkosten oder Unterhaltsgeld, wodurch Ihr Lebensunterhalt während der gesamten Weiterbildung gesichert ist, übernehmen.

Der Bildungsgutschein   ist innerhalb von drei Monaten bei einem Bildungsanbieter einzulösen. Wenn Sie eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme gefunden haben, müssen Sie bis spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn den Formantrag bei Ihrem Arbeitsberater einreichen.

Unser Beratungsangebot für Sie

Aus unseren Gesprächen mit Fortbildungsinteressenten wissen wir, dass rund um den Bildungsgutschein noch viele Fragen offen sind. Geht es Ihnen auch so? Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen Schnuppertag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0221 - 73 60 74 oder per Email: koeln@euroakademie.de gerne zur Verfügung.

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Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Unsere Ausbildungen eröffnen Soldaten auf Zeit eine interessante Perspektive hinsichtlich einer zivilberuflichen Karriere nach der Bundeswehr.

Zeitsoldaten haben nämlich die Möglichkeit, im Rahmen ihrer individuellen Ansprüche die Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) in Anspruch zu nehmen. Ob Sprach- oder kaufmännische Kurse, die Ausbildungsgänge der Euro Akademie Köln kann der BFD bereits während, zumeist aber nach Ende der Wehrdienstzeit finanziell unterstützen – bei gleichzeitiger Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.

Damit Sie sich auf Ihren beruflichen Werdegang gut vorbereiten können, helfen wir Ihnen zusammen mit dem Berufsförderungsdienst mit unseren Weiterbildungsangeboten, so dass Sie sich bereits während oder gegen Ende Ihrer Dienstzeit für den Arbeitsmarkt qualifizieren können.

Die Bundesagentur für Arbeit hält eine Broschüre bereit, in der Sie sich informieren können.

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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Meister BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.  

www.meister-bafoeg.info

Das neue AFBG (Meister-BAföG) beinhaltet folgende Verbesserungen:

  • Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich.
  • Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.
  • Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase).
  • Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 € pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbetrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
  • Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags abgeschafft worden.
  • Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt.
  • Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert.
  • Fortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege mit Aufstiegscharakter werden gefördert. Wenn keine entsprechenden landesrechtlichen Regelungen vorliegen, ist eine Förderung möglich, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers und bei Fernunterricht die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht.
  • Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.
  • Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird.

 

 
 
Weiterbildungssparen (ab Mitte 2008)

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat das Bundeskabinett am 13. Juni 2007 das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Einführung des Weiterbildungssparens und dessen rechtlicher Regelung beauftragt.

Dabei handelt es sich um eine Form staatlicher Subvention. Wer bereit ist, in seine eigene Weiterbildung zu investieren, den unterstützt Vater Staat auf vielfältige Weise.

Das Weiterbildungssparen soll ab Mitte 2008 eingeführt werden.

Informationen finden Sie hier.

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Stipendien

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender Eignung kann es möglich sein, in den Genuss eines Stipendiums zu gelangen, mit dem Sie Ihre Aus- und Weiterbildungen finanzieren können.

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung

Seit 1999 unterstützt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung im Rahmen ihres Programms „Begabtenförderung berufliche Bildung“ junge Absolventinnen und Absolventen von Berufen, die nach ihrer Ausbildung nicht aufhören wollen, gezielt zu lernen.

Gefördert werden können generell Fort- und Weiterbildungen wie Sprach- und Computerkurse, nicht aber Erstausbildungen. Sie können sich bei der Stiftung um ein Stipendium bewerben, vorausgesetzt, Sie sind unter 25 bzw. – bei möglichen Anrechnungszeiten – unter 27 Jahre alt und haben Ihre Abschlussprüfung mit besser als „gut“ bestanden oder können Ihre besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen. Das Stipendium, das maximal über drei Jahre hinweg gezahlt wird, kann bis zu 5400 Euro pro Person und Förderzeitraum betragen.

Geldgeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung

Lievelingsweg 102–104

53119 Bonn

Tel.: (02 28) 6 29 31–0

E-Mail: info(at)begabtenfoerderung.de

Internet: www.begabtenfoerderung.de

Hildegardis-Verein zur Förderung von Frauen-Studien e.V.

Der Hildegardis-Verein zur Förderung von Frauen-Studien e.V. unterstützt christliche Frauen schwerpunktmäßig in fortgeschrittenen Studien- und Ausbildungsphasen. In diesem Sinne vergibt der Verein insbesondere auch Darlehen für Zweit- und Aufbaustudien und für Zusatzqualifikationen.

Hildegardis-Verein e.V.
Frauen – Studien – Fördern
Wittelsbacherring 9
D-53115 Bonn
Tel.: (02 28) 96 59 249
E-Mail: post(at)hildegardis-verein.de

Internet: www.hildegardis-verein.de

Literatur zum Thema

Einen eigenen Stipendienführer für Auszubildende gibt es leider nicht - warum eigentlich nicht? Interessierte finden Adressen in diesen Publikationen, die sich jedoch zumeist an Studierende an Universitäten und Fachhochschulen wenden:

  • Gerlinde und Gundolf Seidenspinner: Durch Stipendien studieren, mvg-Verlag; 264 S., 15,24 Euro
  • Maecenata-Stipendienführer, Maecenata-Verlag; 266 S., 15,20 Euro
  • Dieter Hermann und Angela Verse-Hermann: Geld fürs Studium und die Doktorarbeit, Eichborn-Verlag; 169 S., 13,90 Euro
  • Deutsches Studentenwerk: Förderungsmöglichkeiten für Studierende, K. H. Bock-Verlag; 230 S., 11,50 Euro  
 

 
 
WeGebAu - Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAu 2007/2008)
 

Das Förderprogramm "WeGebAu" richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Beschäftigung stehen, jedoch eine Fortbildung absolvieren möchten.

Zweifelsohne ist die Weiterbildung der in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.

Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Programm "WeGebAu" wird auch in 2008 fortgesetzt.

Beschäftigte, das heißt Ungelernte oder Ältere in Unternehmen stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Seit Oktober 2007 sind geeignete Dritte mit enger Vernetzung zu den lokalen Betrieben mit dem Einsatz von Weiterbildungsberatern beauftragt. Durch den Einsatz von rund 220 Weiterbildungsberatern bundesweit wird eine unternehmensspezifische Beratung angestrebt, die den Arbeitgebern die Nutzung der Chancen des Programms verdeutlichen soll. Im Rahmen von Betriebsbesuchen werden die Weiterbildungsberater

  • die Betriebe bei der Feststellung des Weiterbildungsbedarfs und bei der Organisation der Weiterbildung unterstützen,
  • über die Förderbedingungen und -möglichkeiten des Programms informieren,
  • die Fördervoraussetzungen abklären und
  • Kontakt mit dem zuständigen Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit herstellen.

Weitere Informationen finden Sie in dem neuen Flyer „Qualifizierung zahlt sich aus“ (PDF, 504 KB) und im Faltblatt „Zuschuss zum Arbeitsentgelt" (PDF, 440 KB) .

 

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

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