Volljährig und ohne Schutz? Versicherungen in Ausbildung und Studium

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Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern?

Wie die Huk-Coburg mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen.

Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: BAföG, Lehrlingsgehalt oder der Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Versicherungsschutz im Ausland inklusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Hausratversicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Liegt der Studienort in anderen Staaten, sollte man auch hier das Gespräch mit seinem Versicherer suchen.

Ein wichtiges Thema beim Auslandsaufenthalt ist die Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Schüler und Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Zuzahlungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.

Viele private Krankenversicherungen bieten für vorübergehende Auslandsaufenthalte Schutz im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er miteingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die aber schnell etliche tausend Euro kosten kann.

Weitere Informationen finden Sie auf huk.de.

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