Ihre Bewerbung ist bereits jetzt für die Ausbildungen als Sozialassistent*in und Erzieher*in für das neue Schuljahr 2024 möglich.
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Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wissen, dass eine professionelle Praxisanleitung die Grundlage für ein gutes Ausbildungsniveau bildet.
Mit dem Programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“ stellt der Bund dafür nun finanzielle Mittel zur Qualifizierung der pädagogischen Mitarbeiter zur Verfügung. Durch den Programmbereich 2 erhalten die Personen, die in der praxisorientierten Ausbildung anleiten und dafür entsprechend ausgebildet werden sollen, eine Fördersumme von bis zu 1.000 Euro – ohne vorherige Interessensbekundung.
Die Förderung der Qualifizierung erfolgt innerhalb des Bundesprogrammes bisher in den Jahren 2019 und 2020.
Dabei ist Folgendes für die Träger zu beachten: Zuerst die Förderung beantragen, Zuwendungsbescheid erhalten und dann die Buchung der Fortbildung vornehmen. Über den Start des Antragsverfahrens wird gesondert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert.
Mehr zur Fortbildung von pädagogischen Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(VwV Praxisanleiterfortbildung vom 12. Mai 2017) finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm unter: www.bmfsfj.de
Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.
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