Der neue Pflegeberuf im Ausbildungsverbund mit der Euro Akademie

4. März 2019

Das Pflegeberufegesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem neuen Gesetz liegen uns vor und ermöglichen nun eine konkrete Auseinandersetzung mit den Inhalten der zukünftigen Pflegeausbildung ab 2020. 

Im Zuge grundlegender Veränderungen der Pflegeausbildung ist es für uns wichtig, auch mit unseren regionalen Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen, um so die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zu besprechen. 

 

Zahlreiche Kooperationseinrichtungen beim Fachgespräch

Am Donnerstag, den 28. Februar 2019 gab es dazu an der Euro Akademie Bitterfeld-Wolfen ein erstes Fachgespräch. Zahlreiche Vertreter unserer Kooperationseinrichtungen aus dem Altkreis Bitterfeld und der kreisfreien Stadt Dessau, waren unserer Einladung gefolgt und verfolgten mit großem Interesse die Ausführungen von Frau Michaelis, Produktmanagerin der ESO Education Group. 

Weitreichende Änderungen in der Organisation

Dieser Abstimmungs- und Organisationsprozess ist unumgänglich, da es grundlegende und weitreichende Änderungen in der Organisation der Ausbildung geben wird, die eine enge und intensive Zusammenarbeit zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung (Kliniken, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der psychiatrischen und pädiatrischen Versorgung) und der Pflegeschule erfordert.

 

Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.