Traumberuf Erzieher*in: So einfach kann es gehen!
Für viele Seiteneinsteiger*innen führt der Weg in den Erzieherberuf nicht über eine klassische pädagogische Ausbildung, sondern über die berufliche Neuorientierung und praktische Erfahrung. Besonders interessant ist dabei eine Möglichkeit, die die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich vorsieht: Auch mit einer nicht einschlägigen Berufsausbildung ist die Prüfungszulassung möglich, wenn zusätzlich eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeit nachgewiesen wird.
Gerade für berufsfremde Seiteneinsteiger*innen eröffnet sich damit eine echte Perspektive. Entscheidend ist, den Weg gut vorbereitet zu gehen und die formalen Anforderungen sicher im Blick zu behalten. Wir begleiten unsere Teilnehmenden dabei besonders eng und unterstützen sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Externenprüfung. So kann aus dem Wunsch, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ein konkretes berufliches Ziel werden.
Wichtig bleibt: Mit der bestandenen Externenprüfung allein ist der Berufsabschluss noch nicht erreicht. Erst nach dem anschließenden Berufspraktikum darf die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte*r Erzieher*in“ geführt werden.
Beitragsbild: © Lordn / shutterstock.com