Eine Gruppe junger Schülerinnen und Schüler steht und sitzt vor einer großformatigen Wand mit dem Motiv einer liegenden Frau in einem Gewässer. Die Wand zeigt den Schriftzug 'Ophelia im Museum Wiesbaden'. Die Personen tragen legere Kleidung und blicken in Richtung Kamera. Die Szene spielt in einem Innenraum mit gewölbter Decke, durch die Lichtpunkte auf die Wand und die Personen fallen.

Ein besonderer Start ins neue Schuljahr

16. September 2026

Zum Beginn des neuen Schuljahres erlebten unsere Schüler*innen einen abwechslungsreichen und inspirierenden Tag bei zwei besonderen Museumsbesuchen.

Im Museum Reinhard Kunst (MRE), bekannt für seine Ausstellungen abstrakter Kunst, stand neben den Ausstellungen vor allem die Begegnung mit modernen Technologien im Mittelpunkt. Die Schüler*innen konnten verschiedene KI-Tools ausprobieren und interaktiv erleben. Dabei gab es viel Raum zum Entdecken, Ausprobieren und gemeinsamen Lernen.

Anschließend führte der Weg in das Museum Wiesbaden, wo die Schüler*innen in eine andere Welt und Zeit eintauchen konnten. Die unterschiedlichen Eindrücke der beiden Museen boten spannende Gespräche und neue Perspektiven. Besonders beeindruckend war die Begegnung mit „Ophelia“, einem berühmten Gemälde, das die tragische Figur aus Shakespeares Hamlet inmitten einer poetischen, zugleich melancholischen Natur darstellt.

Neben den kulturellen und digitalen Erfahrungen kam auch der Spaß nicht zu kurz. Die Klassen konnten gemeinsam Zeit verbringen, miteinander interagieren und viele schöne Erinnerungen sammeln.

Ein gelungener Start ins neue Schuljahr – mit Kultur, Technologie, Neugier und viel gemeinsamer Freude!

Beitragsbilder: Euro Akademie Wiesbaden

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.