Kleidungsjäger*innen machen wieder Beute in der Lernwerkstatt

3. Juli 2023

Bereits zum 2. Mal lud die ehrenamtliche Taskforce der Lernwerkstatt der Euro Akademie Berlin um die koordinierende Lehrkraft Stefanie Wuschovius (diesmal verstärkt um Schüler*innen der Ausbildungsklasse <link _blank internal-link>Erzieher*in Vollzeit 21/2) am Sonntag, den 25. Juni zu einem Kleider- und Medientausch ein – und damit fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Premierendurchlauf, über den wir <link https: www.euroakademie.de standorte berlin aktuelles news-detail article tauschgeschaefte-in-der-lernwerkstatt.html _blank external-link-new-window in der>hier berichtet haben.

Auch die zweite Auflage der im Akademiegebäude durchgeführten Veranstaltung war ein voller Erfolg, wie Lara aus der Klasse EZ 21/2 sagt: „Es war vor allem schön zu sehen und zu erleben, wie sehr die geleistete Öffentlichkeitsarbeit, also das Verteilen von Flyern in verschiedenen Berliner Bezirken und das Online-Bewerben des Events, getragen hat.“

Qualität statt Quantität

Die meisten Besucher*innen hätten letztlich zwar weniger Kleidungsstücke mit nach Hause genommen, als sie selbst zu Tauschzwecken in der Lernwerkstatt abgegeben hatten. „Statt fetter haben sie aber kostbare Beute gemacht“, berichtet die Sozialpädagogin.

Vielfach wurde der Wunsch geäußert, das Event regelmäßig und in deutlich engeren zeitlichen Abständen abzuhalten. „Auch wäre es toll, wenn künftig mehr Kinder- und Männerbekleidung mitgebracht würde“, sieht die Ausbildungsklasse noch in einem anderen Bereich Steigerungspotenzial für die nächsten Kleider- und Medientausche.

Text: Maximilian Voigt (Marketingbeauftragter des ESO Bildungsraums Berlin Brandenburg)

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

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