Zukunft mit Perspektive: Akademisierung unserer Weiterbildung
Wer für die Arbeit als Übersetzer*in oder Dolmetscher*in die nötige Sprachenaffinität und -begeisterung sowie entsprechende -kenntnisse mitbringt, kann sich in unserer <link https: www.euroakademie.de de standorte berlin fort-und-weiterbildungen angebot veranstaltung _blank external-link-new-window und>berufsbegleitenden Weiterbildung auf die externe staatliche Übersetzer-Prüfung vorbereiten.
Erst Weiterbildung, dann Universität im Ausland
Die Weiterbildung beginnt am 12. Februar 2021 und ist modular aufgebaut. Sie bereitet optimal auf die anspruchsvolle Prüfung zum*r staatlich geprüften Übersetzer*in und, wer mag, zusätzlich zum*r Dolmetscher*in vor. Wer selbige erfolgreich gemeistert hat, dem bieten wir die Möglichkeit, an unserer <link _blank internal-link der euro>Partner-Universität in England, der University of Central Lancashire, direkt in den renommierten einjährigen Masterstudiengang „Interpreting and Translation“ aufgenommen zu werden.
Große Nachfrage nach Akademisierung
Dadurch kann auch die Euro Akademie Berlin die große Nachfrage nach einer Akademisierung dieses, in Zeiten der Globalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnenden, Berufsbildes bedienen. Die University of Central Lancashire stellt prozentual betrachtet, neben den sehr guten deutschen Universitäten in Germersheim und Heidelberg, die meisten Dolmetscher*innen bei der EU und bei internationalen Konferenzen.
Wir informieren Sie gerne über unser Angebot und die vielfältigen Karrierechancen, die Ihnen eine Akademisierung Ihrer Ausbildung eröffnet. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Sie!
Text: Petra Grün
Bildquelle Beitragsbild: © bangoland/shutterstock.com
Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.