Staatlich geprüfte Ausbildung zum Erzieher - berufsbegleitend in Berlin
Erzieherausbildung neben dem Beruf - Kinder beim Erwachsenwerden begleiten.
Berlin staatlich geprüft berufsbegleitend 36 MonateErzieher*in werden: Erlerne einen pädagogischen Beruf mit gesellschaftlicher Relevanz
- selbstständige*r Gruppenerzieher*in in Kindertageseinrichtungen
- Gruppenleiter*in in Kinder- und Jugendwohnheimen
- Mitarbeiter*in in Einrichtungen für geistig und körperlich beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Betreuer*in im Grundschul- und Jugendfreizeitbereich
| Veranstaltungen | Ort | Zeit | |
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| Berlin | laufender Einstieg |
Unterricht findet von 08:15 bis 16:50 Uhr statt.
Dauer: 36 Monate
Die Euro Akademie Berlin nimmt seit dem 1. August 2016 die Schulgeldersatzleistung für die berufsbegleitende Ausbildung zum*r Erzieher*in vom Senat in Anspruch. Das bedeutet, dass für die Laufzeit der Fördervereinbarung kein Schulgeld für diesen Ausbildungsgang erhoben wird.
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| Berlin | 15.02.2027 |
Unterricht findet von 08:15 bis 16:50 Uhr statt.
Dauer: 36 Monate
Die Euro Akademie Berlin nimmt seit dem 1. August 2016 die Schulgeldersatzleistung für die berufsbegleitende Ausbildung zum*r Erzieher*in vom Senat in Anspruch. Das bedeutet, dass für die Laufzeit der Fördervereinbarung kein Schulgeld für diesen Ausbildungsgang erhoben wird.
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| Berlin | 23.08.2027 |
Unterricht findet von 08:15 bis 16:50 Uhr statt.
Dauer: 36 Monate
Die Euro Akademie Berlin nimmt seit dem 1. August 2016 die Schulgeldersatzleistung für die berufsbegleitende Ausbildung zum*r Erzieher*in vom Senat in Anspruch. Das bedeutet, dass für die Laufzeit der Fördervereinbarung kein Schulgeld für diesen Ausbildungsgang erhoben wird.
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Ausbildung - Erzieher - staatlich geprüft - berufsbegleitend
Berlin
Die Ausbildung zu staatlich geprüften Erzieherinnen und Erziehern umfasst folgende Lernfelder:- berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Kommunikation und Sprache
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten – fachrichtungsübergreifende Lernbereiche: ästhetischer Bereich und naturwissenschaftlich-technischer Bereich
- Institution, Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist:- der Mittlere Schulabschluss (MSA)
- der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder
- einer mindestens zweijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung und der Nachweis einer für das Fachschulstudium förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
- eine Berufstätigkeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens drei Jahren oder
- eine Berufstätigkeit in einem nichteinschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens vier Jahren
- Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik bzw. Pädagogik oder
- Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Bildungsgang oder
- die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Bewerber*innen mit ausländischen Schulabschlüssen müssen den Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau B2 bei Beginn der Ausbildung erbringen. In den ersten zwei Studienjahren muss das Niveau auf C1 verbessert und mit einem Zertifikat am Ende des vierten Semesters nachgewiesen werden.
- gesundheitliche und persönliche Eignung für den angestrebten Beruf
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit mindestens 20 Stunden pro Woche (muss spätestens bei Ausbildungsbeginn vorliegen)
- Zustimmung des Arbeit gebenden Unternehmens bezüglich der berufsbegleitenden Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
- Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Abschluss
Prüfung- Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional im Sozialwesen)
- Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)
Praktika
Parallel zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik bist du in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung angestellt. Du erhältst eine monatliche Vergütung, die je nach Träger, Arbeitszeit und Ausbildungsjahr, in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann.Dauer
Die Ausbildung umfasst drei Jahre. Der Unterricht findet an zwei Wochentagen statt. Die Tage sind fix vereinbart.Aufbauoptionen
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kannst du aus zahlreichen fachbezogenen Fort- und Weiterbildungen wählen, die an der Euro Akademie angeboten werden.Häufige Fragen
Das Einstiegsgehalt liegt nach Tarif (TVöD SuE) üblicherweise bei etwa 3.300 € bis 3.500 € brutto im Monat bei einer Vollzeitstelle. Mit steigender Berufserfahrung wächst das Monatseinkommen schrittweise auf ca. 3.800 € bis 4.600 € brutto an.
Ihre Berufschancen sind deutschlandweit exzellent, da bundesweit ein akuter Mangel an pädagogischen Fachkräften herrscht. Neben Kindertagesstätten und Horts stehen Ihnen durch den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen sowie in Jugendwohnheimen, der Familienhilfe und in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen hervorragende Job- und Aufstiegsmöglichkeiten offen.
Ja, die Ausbildung lässt sich über verschiedene Wege finanziell fördern. Die gängigste Option ist das Aufstiegs-BAföG, das einkommensunabhängig gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Zudem ist bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen (z. B. bei einer Umschulung) eine vollständige Kostenübernahme über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters möglich.