Qualifizierung zum Kita-Bildungsbegleiter für Sinti und Roma

11. April 2017

Passend zum Weltromatag am 8. April startet die Euro Akademie Hamburg in Zusammenarbeit mit der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration), dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HiBB/BSB) und dem Sinti-Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V. eine neue Qualifizierung von Sinti und Roma zu Kita-Bildungsbegleitern.

Hintergrund ist, dass Kinder aus Sinti- und Roma-Familien bisher weitaus seltener als Kinder anderer Familien die Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Ursache dafür sind teilweise kulturell bedingte Vorbehalte gegenüber öffentlichen Institutionen oder fehlende Kenntnisse über Struktur und Inhalte der Kita-Angebote.

Vorbehalte und Zugangshürden abbauen

Um einen Veränderungsprozess einzuleiten, ist es wichtig, Sinti und Roma-Familien Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln, dass ihre Kinder in einer Kita willkommen und gut aufgehoben sind. In Kitas beschäftigte Personen mit dem jeweiligen kulturellen und sprachlichen Hintergrund erleichtern erfahrungsgemäß den Zugang zu isolierten Zielgruppen. Sie können Vorbehalte ausräumen, vertrauensvolle Kontakte knüpfen und damit Zugangshürden abbauen. Diese Brückenfunktion zwischen Kita und Sinti- und Roma-Familien soll von sogenannten „Kultur- und Bildungsmittlern und Begleitern“ aus dem Personenkreis der Sinti und Roma wahrgenommen werden.

Wir wünschen allen eine erfolgreiche Weiterbildung.

Bild: Auftritt der Gruppe Gipsy Moments


Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter.


Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.