Fremdsprachenkorrespondent*in: Direkteinstieg als Ein-Fach-Fachlehrkraft für Englisch
Die <link _blank>Ausbildung zum*r staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondent*in bietet im Anschluss vielfältige Karrieremöglichkeiten.
Direkt in die Schule
Eine dieser Möglichkeiten ist es, nach dem Abschluss direkt als Fachlehrkraft mit einem Fach (Englisch) an Grund- und Mittelschulen einzusteigen und das ganz ohne weitere Ausbildung oder langwieriges Studium. Das ist in Bayern seit dem Schuljahr 2019/2020 möglich und auch für das kommende Schuljahr 2022/2023 sucht Bayern Ein-Fach-Fachlehrkräfte.
Was sollte man mitbringen, wenn man diesen Weg einschlagen möchte? Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Geduld und Leidenschaft fürs Erklären sowie Begeisterung für die englische Sprache.
Aussicht auf eine unbefristete Stelle
Zunächst erhält man einen befristeten Arbeitsvertrag, allerdings werden eine Weiterbeschäftigung im folgenden Schuljahr sowie ein späterer unbefristeter Vertrag in Aussicht gestellt. Bewerben kann man sich bei einer der bayerischen Bezirksregierungen, Sachgebiet 40.2.
Learning by doing
Im ersten Jahr darf man direkt 23 Stunden pro Woche eigenverantwortlich unterrichten und wohnt sechs Stunden dem Unterricht eines Kollegen oder einer Kollegin bei. Im zweiten Jahr unterrichtet man schon ganze 25 Stunden und hospitiert in vier Unterrichtsstunden.
Eine entsprechende Betreuung durch eine erfahrene Lehrkraft ist sichergestellt.
Schon lange möglich: Ausbildung am Staatsinstitut
Wer als Fremdsprachenkorrespondent*in Interesse an einer hochwertigen Ausbildung zur Fachlehrkraft hat, absolviert die zweijährige Ausbildung zur Fachlehrkraft in den Fachrichtungen Englisch/Kommunikationstechnik und Englisch/Sport am Staatsinstitut für Fachlehrerausbildung in München oder Ansbach.
Sicherer Job
Schließt man das zweijährige Referendariat an, hat man die Berechtigung für eine unbefristete Anstellung im bayerischen Schuldienst. Das heißt, man wird verbeamtet, hat einen sicheren Job und gute Aufstiegsmöglichkeiten.
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Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.