Junge Frau am Schreibtisch zählt lächelnd Geld, vor ihr stehen zwei Sparschweine, Bücher und ein Taschenrechner.

Gute Nachrichten zum Aufstiegs-BAföG

21. Oktober 2024

Gute Nachrichten für alle, die eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in beginnen möchten: Ab 1. Januar 2025 wird die finanzielle Unterstützung für Weiterqualifikationen erweitert. Das bedeutet, dass das sogenannte Aufstiegs-BAföG, welches Schüler*innen für beispielsweise die Ausbildung zum*zur Erzieher*in beantragen können, bessere Bedingungen hat und höher ausfällt.

Für diese elternunabhängige Förderung erhöht sich der Gesamtbedarf (sog. Unterhaltsbeitrag) im neuen Jahr für Alleinstehende auf 1.019 € bei einer Vollzeitmaßnahme. Für Berufsschüler*innen mit Kind, erhöht sich dieser Betrag um 235 € pro Kind. Außerdem gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag als Pauschale (ohne Kostennachweis) in Höhe von 160 € als Zuschuss.

Gut zu wissen: Bei einer Vollzeitmaßnahme beträgt die Förderungsdauer höchstens 36 Monate, bei einer Teilzeitmaßnahme höchstens 48 Monate.

Du interessierst dich für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in? Dann fordere gleich hier Informationsmaterial an. 

Beitragsbild: © Pixel-Shot/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Junge Frau am Schreibtisch zählt lächelnd Geld, vor ihr stehen zwei Sparschweine, Bücher und ein Taschenrechner.