Gute Nachrichten zum Aufstiegs-BAföG
Gute Nachrichten für alle, die eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in beginnen möchten: Ab 1. Januar 2025 wird die finanzielle Unterstützung für Weiterqualifikationen erweitert. Das bedeutet, dass das sogenannte Aufstiegs-BAföG, welches Schüler*innen für beispielsweise die Ausbildung zum*zur Erzieher*in beantragen können, bessere Bedingungen hat und höher ausfällt.
Für diese elternunabhängige Förderung erhöht sich der Gesamtbedarf (sog. Unterhaltsbeitrag) im neuen Jahr für Alleinstehende auf 1.019 € bei einer Vollzeitmaßnahme. Für Berufsschüler*innen mit Kind, erhöht sich dieser Betrag um 235 € pro Kind. Außerdem gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag als Pauschale (ohne Kostennachweis) in Höhe von 160 € als Zuschuss.
Gut zu wissen: Bei einer Vollzeitmaßnahme beträgt die Förderungsdauer höchstens 36 Monate, bei einer Teilzeitmaßnahme höchstens 48 Monate.
Du interessierst dich für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in? Dann fordere gleich hier Informationsmaterial an.
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