Erfolgreicher Start der Weiterbildung Betreuungskraft §53b (in Verbindung mit §43b) SGB XI - Qualifizierung
Die Teilnahme an der Weiterbildung zur Betreuungskraft im Rahmen des § 53b (in Verbindung mit dem § 43b) SGB XI befähigt, Pflegebedürftige und Versicherte, die einen Hilfebedarf bei der Verrichtung alltäglicher Aktivitäten haben, zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Die Lerninhalte aus den Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) unterstützen die Entwicklung und Vertiefung beruflicher Handlungskompetenzen für Betreuungskräfte in stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Diese Woche fand der zugehörige Erste-Hilfe-Kurs statt, der folgende Punkte beinhaltete:
- Lagerungen im Notfall
- Wie lagere ich einen Patienten im Notfall, bei welchem Krankheitsbild
- Mit praktischer Übung der stabilen Seitenlage
- Wundversorgung
- Wie versorge ich eine Wunde im Notfall
- Praktisches Üben der Verbände mit Erklärung, was wichtig ist und wann sie gemacht werden
- Druckverband, Abpolsterung bei Pfählungsverletzungen oder offenen Frakturen, etc.
- Reanimation
- Erwachsenen-, Kinder- und Neugeborenenreanimation
- Mit Echtzeit-Feedback
Die Qualifizierung schließt ein Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung ein, mit dem Ziel, praktische Erfahrungen in der Ausgestaltung sinngebender Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote zu sammeln und die beruflichen Handlungskompetenzen zu vertiefen.
Bilder: Euro Akademie Hohenstein-Ernstthal