Der Mindestlohn in der Pflege ist zum 1. Januar 2018 gestiegen. Im Westen beträgt er jetzt 10,55 Euro, im Osten 10,05 Euro. Bis 2020 soll es jährlich weitere Lohnerhöhungen in der Branche geben. Vom Pflegemindestlohn profitieren in erster Linie Pflegehilfskräfte. In der Altenpflege gibt es seit August 2010 einen Branchenmindestlohn, der für stationäre und ambulante Einrichtungen gilt. Seit 2015 haben auch Betreuer demenzkranker Menschen, Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte ein Recht auf ihn. Bis 2020 soll er in der Branche auf 11,35 Euro in den westlichen Bundestländern und 10,85 Euro in den östlichen Bundesländern steigen. Festgelegt wird der Pflegemindestlohn vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Grundlage dafür bilden die Beschlüsse einer Pflegekommission. Für die Pflege und Betreuung in privaten Haushalten haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf den Pflegemindestlohn, hier kommt der allgemeine Mindestlohn zum Einsatz, der auch für alle anderen Berufsgruppen gilt. Derzeit beträgt die 2015 eingeführte Lohnuntergrenze 8,84 Euro.
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