Link- und Lesetipp: „Darf mich der Personaler googeln?“

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Social Media bietet ein enormes Kommunikationspotenzial. Dabei ist es nicht verwunderlich, dass auch Personaler ihre Bewerber googeln. Aber darf er das überhaupt?

Social-Media-Kanäle wie Facebook, Twitter und Co. sind ein elementarer Bestandteil der Kommunikation geworden. Nicht nur privat, auch beruflich entstehen Profile in sozialen Netzwerken, die oft nicht ganz der Wahrheit entsprechen – oder manchmal viel zu sehr. Doch was online ist, ist online und so schnell nicht mehr zu verbergen. Insbesondere bei der Jobsuche dürften sich einige Nutzer über den ein oder anderen Post ärgern. Personaler hingegen erhalten dafür einen detaillierten Einblick in das Privatleben der Bewerber. Ist das rechtens?

Was im Personal-Recruiting zulässig ist und was nicht, zeigt unser dieswöchiger Link- und Lesetipp. Die Karrierebibel spricht mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Groll und klärt, was zulässig ist und was nicht – und welche Probleme die Grauzone hervorrufen kann … .

Link- und Lesetipp:

Karrierebibel: „Arbeitsrecht Social Media: Darf mich der Personaler googeln?“

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