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Startseite » Regierung plant Rückkehrrecht in Vollzeitjob ab 2019
Aschaffenburg

Regierung plant Rückkehrrecht in Vollzeitjob ab 2019

By Tanja Höfling12. Juli 20183 Mins Read
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Rückkehrrecht ab 2019
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Wer bislang von einer Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit ging, hatte kein Recht auf Rückkehr. Damit Sie Ihre Arbeitszeit in Zukunft auf Ihre Lebenssituation anpassen können, hat die Regierung die sogenannte „Brückenteilzeit“ beschlossen. Eine sinnvolle Lösung – solange Sie keine Kinder haben. Mit der gerade beschlossenen Brückenteilzeit können Arbeitnehmer zwischen einem und fünf Jahren in Teilzeit arbeiten und anschließend wieder voll in ihren Beruf zurückkehren. Das Rückkehrrecht soll mehr Flexibilität für Arbeitnehmer bringen – unabhängig davon, ob sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder eine Weltreise planen. Die Brückenteilzeit tritt 2019 in Kraft und gilt für alle Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern – auch für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit vorübergehend weiter reduzieren möchten.

Junge Frauen sollen von dem Recht auf Rückkehr profitieren

Junge Frauen sollen am meisten von der Neuregelung profitieren, weil sie am häufigsten in Teilzeit arbeiten – und damit am häufigsten von Altersarmut betroffen sein werden. Denn sie übernehmen auch heute noch den Großteil der Kinderbetreuung. Aber auch Männer sollen so künftig Familienzeiten flexibler gestalten können, ohne Angst haben zu müssen, nicht mehr voll in ihren Beruf einsteigen zu können.

Teilzeitarbeit ist für viele attraktiv

Flexibilität ist das Stichwort unserer Zeit. Gut, dass es nun die Möglichkeit gibt, nach einer Phase der Teilzeitbeschäftigung ohne Schwierigkeiten wieder voll ins Unternehmen zurückzukehren. Sieht man sich die Bedürfnisse junger Menschen an, wird aber schnell klar: Eine 40 bis 60 Stunden Woche ist nicht das Ziel der meisten jüngeren Arbeitnehmer – zumindest dann nicht, wenn sie Familie haben. Viele, die in Teilzeit arbeiten, möchten gerne ein paar Stunden mehr arbeiten. Anderseits hätte ein Großteil der Vollzeitbeschäftigten nichts dagegen, die Arbeitszeit zu reduzieren. In der Studie „Was junge Frauen wollen“, die von der Friedrich-Ebert-Stiftung 2016 in Auftrag gegeben wurde, wünschten sich die befragten Frauen vor allem eine partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Kinderbetreuung. Die meisten von ihnen möchten sich rund 30 Stunden in der Woche ihrem Beruf widmen. Männer wünschen sich hingegen oft, mehr Zeit mit der Familie verbringen zu dürfen.

Das große Aber – was bringt die Brückenlösung für Familien mit Kindern?

Bleibt die Frage: Was passiert nach fünf Jahren – mit dem Ende des Rückkehrrechtes – mit den Kindern, wenn beide Elternteile wieder 40 Stunden oder mehr in der Woche arbeiten? Wenn der Nachwuchs mit sechs Jahren in die Schule kommt, ist ein Arbeiten in Vollzeit für Vater und Mutter fast unmöglich. Bei Ferienzeiten von rund zwölf Wochen im Jahr und Unterrichtszeiten in der Grundschule bis maximal 13 Uhr, können nicht beide Elternteile gleichzeitig einen Vollzeitjob annehmen. Die Hortplätze für Schulkinder decken in vielen Gemeinden und Städten nämlich bei weitem nicht den Bedarf – einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Für diejenigen, die für eine gewisse Zeit im Beruf kürzer treten wollen, um sich vorübergehend einen Freiraum für andere Dinge zu verschaffen – zum Beispiel ein Buch zu schreiben, einmal um die ganze Welt zu reisen, sich weiterzubilden oder sich beruflich neu zu orientieren – ist das Rückkehrrecht definitiv eine gute Sache.  ]]>

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Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.

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