Das Bürgergeld – weitere Neuerungen treten in Kraft

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Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Gem. Artikel 13 erfolgt die Einführung der neuen Regelungen in zwei Schritten. Seit dem 1. Januar 2023 gelten die Umwidmung von Hartz 4 ins neue Bürgergeld sowie neue Bezugssätze und Regelungen für den Bezug des Geldes. Zum 1. Juli 2023 traten weitere Neuerungen und Änderungen in Kraft.

Ziel der weiteren Änderungen ist es, „Bestrafungen“ zurückzufahren und vor allem Langzeitarbeitslose zu Fachkräften auszubilden. Dies soll eines der Puzzleteile gegen den Fachkräftemangel sein.

Leistungsempfänger*innen sollen zu Fachkräften werden

Durch Förderungen und konkrete Bonuszahlungen sollen mehr Menschen in Weiterbildungen und Umschulungen gebracht werden.  Jede*r Leistungsempfänger*in, der*die eine Ausbildung oder eine Qualifizierung beginnt, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommt monatlich 150 Euro – zusätzlich zum Bürgergeld. Passend dazu bietet die Euro Akademie eine Fülle von Ausbildungsangeboten an.

Für das erfolgreiche Absolvieren einer Zwischenprüfung gibt es künftig eine Einmalzahlugn von 1.000 Euro und für eine erfolgreiche Abschlussprüfung eine Einmalzahlugn von 1.500 Euro. Kleinere Weiterbildungsmaßnahmen ohne konkreten Abschluss, aber mit dem Ziel Integration und/oder höhere Qualifikation von bestehenden Kenntnissen, werden mit 75 Euro Bonus monatlich vergütet. Wer Hilfe oder eine Beratung benötigt, soll zukünftig ein unverbindliches Coaching erhalten können, bei dem individuelle Stärken und Schwächen analysiert und zielgerecht auf den Arbeitsmarkt angewendet werden.

Erhöhung der Freibeträge

Eine zusätzliche Entlastung und Motivation für Arbeitslose soll eine Anpassung der Freibeträge für Nebenjobs darstellen. Damit sollen Menschen ermutigt werden, sich noch während der Arbeitslosenzeit wieder teilweise an den Arbeitsmarkt zu gewöhnen. Wer zwischen 520 Euro und 1.000 Euro verdient, darf künftig 30 Prozent der Einnahmen behalten, bisher waren es 20 Prozent. Auszubildende unter 25 Jahren und Schüler*innen können bis zu 520 Euro ohne Abtretungen zusätzlich einnehmen.

Welche Änderungen treten wann in Kraft?

Änderungen seit dem 1. Januar 2023:

  • Start des Bürgergelds (wobei Behörden bis Mitte 2023 die Begriffe AlgII/Sozialgeld verwenden können)
  • höhere Regelbedarfe für Leistungsbezieher*innen
  • Karenzzeiten bzgl. Unterkunft und nicht-erheblichem Vermögen
  • Erhöhung von Schonvermögen/Freibeträge, auch nach Karenzzeit
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
  • Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen
  • Wegfall der Pflicht für Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten
  • Aufhebung der Sonderregelung für Ältere
  • Entfristung sozialer Arbeitsmarkt
  • Aufhebung des Sanktionsmoratoriums und Neuregelung der Leistungsminderungen
  • Minderjährigenhaftung

Änderungen ab 1. Juli 2023

  • höhere Freibeträge für alle Erwerbstätigen (30 Prozent statt 20 Prozent)
  • höhere Freibeträge für Schüler*innen, Auszubildende/Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler*innen (bis zu 520 Euro abtretungsfrei)
  • Kooperationsplan (statt Eingliederungsvereinbarung)
  • Schlichtungsmechanismus
  • Ganzheitliche Betreuung/Coaching (berufsbezogen)
  • Bürgergeldbonus (150 Euro für eine Ausbildung, 1.000/1.500 Euro für erfolgreiche Prüfungen)
  • Weiterbildungsgeld (75 Euro für Weiterbildungen ohne Abschluss)
  • Entfristung der Weiterbildungsprämie
  • Anspruch auf ALG (drei Monate nach Weiterbildung)
  • mehr unverkürzte berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
  • Grundkompetenzerwerb
  • Erreichbarkeits-Erweiterungen
  • Mutterschaftsgeld-Nichtanrechnung
  • Wegfall Übergangsgeld für Bürgergeldbeziehende während medizinischer Rehabilitation
  • Erbschaften zählen als Vermögen

Vorgesehene Regelungen ab 2024:

  • Regelungen zu Entschädigungszahlungen, Änderungen zu Begrifflichkeiten im Mikrozensusgesetz sowie Regelungen zu Erstattung durch den Bund an die Länder

Eine gute Übersicht über die Neuerungen in der beruflichen Weiterbildung sowie zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gibt die folgende Präsentation aus der Bildungsträgerkonferenz der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord: Download der Präsentation

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Quelle Beitragsbild: shutterstock/nitpicker

Autor

Stefan Ruhl

Bildung gehört zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Ohne sie würden wir noch in Höhlen sitzen und Feuer als Magie betrachten. Deshalb schreibe ich unter anderem über die Themen Bildung, Ausbildung und Lehre.