Minijob oder Midijob – welcher ist der richtige für Sie?

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Mit Minijobs kennen sich die meisten von uns aus. Das, was Sie brutto verdienen, dürfen Sie auch mit nach Hause nehmen – Sozialabgaben fallen für den Arbeitnehmer nicht an. Was aber, wenn Sie etwas mehr verdienen möchten als 450 Euro? Dann befinden Sie sich in der sogenannten „Gleitzone“ – zumindest, solange Sie nicht mehr als 850 Euro verdienen.

Egal, ob Sie Schüler sind, eine Ausbildung absolvieren oder im Beruf stehen, ein Zusatzverdienst wirkt sich immer positiv auf den Geldbeutel aus. Die Anzahl der Minijobs ist seit 2003 deutlich angestiegen – von 5,5 Millionen auf 7,7 Millionen. Meistens wird die sozialversicherungsfreie Variante der Arbeit als Nebenverdienst genutzt. Wer etwas mehr verdienen möchte, kann einen Midijob annehmen –auch der hat einige Vorteile zu bieten.

Der Minijob

Der Minijob ist eine recht unkomplizierte Sache. Als geringfügig gilt ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das Arbeitseinkommen 450 Euro bei dauerhafter Beschäftigung nicht übersteigt, wenn Sie nicht länger als drei Monate am Stück arbeiten oder Sie nicht mehr als 70 Tage im Jahr für den Arbeitgeber tätig sind. Dabei können Sie den Minijob als Hauptbeschäftigung ausüben oder als Nebenjob.

Das Einkommen muss nicht versteuert werden. Lediglich der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Gehaltes an die Knappschaft – davon gehen 15 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung und 13 Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem fallen zwei Prozent Steuern und Umlagen für die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall an.

Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen nicht gezahlt werden. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenverssicherung sind zwar seit 2013 Pflicht, Sie können sich aber bei Einstellung ganz einfach davon befreien lassen.

Urlaubsanspruch?

Minijobber fragen sich oft, ob sie einen Anspruch auf Urlaub haben. Die Antwort lautet ja – abhängig davon, wie viele Tage in der Woche Sie arbeiten. Als gesetzlich vorgeschrieben gelten 24 Tage Urlaub im Jahr, bei einer Arbeitswoche von 6 Werktagen. Bei einer Vier-Tage-Woche dürfen Sie 16 Urlaubstage im Jahr in Anspruch nehmen. Auf der Seite der Minijob-Zentrale finden Sie eine Anleitung zur genauen Berechnung.

Wichtig zu wissen:

Gesetzlich krankenversichert sind Sie im Minijob nicht, entweder Sie sind über ein Familienmitglied versichert oder Sie müssen sich freiwillig selbst versichern – die Krankenversicherung aus eigener
Tasche zu zahlen, ist für einen Minijobber finanziell äußerst unattraktiv. Üben Sie den Minijob zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit aus, sind Sie über diese krankenversichert.

Der Midijob

Sobald Sie die Verdienstgrenze von 450 Euro überschreiten, kann Sie Ihr Arbeitgeber als Midijobber anmelden. Hier dürfen Sie bis zu 850 Euro verdienen. Zwar haben Sie im Midijob Sozialabgaben zu zahlen, die fallen aber geringer aus als in einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis. Außerdem sind Sie, anders als beim Minijob, krankenversichert. Der Gleitzonenrechner berechnet Ihnen genau, wie hoch die Lohnabzüge sind.

Beschäftigte in einem Midijob sind auch pflegeversichert, zahlen in die Arbeitslosenversicherung und in die Rentenversicherung ein. Sind Sie längere Zeit arbeitsunfähig, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.

Für alle, die nicht über die Familie versichert sind, wie beispielsweise Freiberufler oder Auszubildende und Studenten über 25 Jahre, ist der Midijob die beste Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen und bei geringen Abgaben die vollen Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

In jedem Fall ist die persönliche Lebenssituation entscheidend, welche Form des Jobs gerade die beste für Sie ist.

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.