Neue Weiterbildungsstrategie für 2019 geplant

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Berufe verändern sich heute rasant. Die Digitalisierung macht’s möglich. Um beruflich mithalten zu können, müssen Berufstätige immer wieder neue Qualifikationen erwerben. Nun gab es auf Bundesebene den Auftakt zu einer „Nationalen Weiterbildungsstrategie“. Ab 2019 sollen mehr Berufstätige einen Anspruch auf Weiterbildung haben.

Das Ziel der neuen Weiterbildungsstrategie ist es, Weiterbildungen zu einem festen Bestandteil im Berufsleben der Menschen zu machen. Jeder Einzelne soll seine Potentiale besser entfalten können – so die Idee. Weiterbildungsprogramme sind eine der Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, mit denen Berufstätige auf die Veränderungen in der Arbeitswelt vorbereitet werden. Für neue Berufe, die durch den digitalen Wandel entstehen, sind in Zukunft kompetente und bestens geschulte Fachkräfte notwendig, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Maschine ersetzt Mensch – Mensch kontrolliert Maschine

Arbeiten in der Produktion übernehmen schon heute zu einem großen Teil Maschinen. Dafür entstehen neue Jobs – beispielsweise in der Koordination von Produktionsabläufen. Auch im Einzelhandel ist ein zunehmender Wandel erkennbar – das Thema E-Commerce wird zunehmend wichtiger, denn immer mehr Menschen kaufen heute online ein. In der Altenpflege ist der Einsatz digitaler Hilfen auf dem Vormarsch, auch hier sind also neue Kenntnisse und Fähigkeiten gefragt. Der digitale Fortschritt ist in allen Lebens- und Arbeitsbereichen angekommen. Die Qualifikationen, die nötig sind, um Innovationen als positive Entwicklung zu empfinden, sollen jetzt vorangetrieben werden.

Das Qualifizierungschancengesetz – ein Recht auf Weiterbildung?

Durch das Qualifizierungschancengesetz sollen Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit verstärkt gefördert werden. Wenn dieser Gesetzesentwurf umgesetzt wird, werden mehr Berufstätige zum Thema Weiterbildung beraten und finanziell unterstützt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken.
Das Gesetz sieht vor, dass es ein Recht auf die Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten gibt – unabhängig von Ausbildung, Alter und der Größe des Unternehmens. Ob die Qualifizierungsmaßnahme gefördert wird, hängt von der Bewilligung durch die Agentur für Arbeit und von Ihrem Arbeitgeber ab. Das Unternehmen ist nämlich nicht verpflichtet, Sie für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen. Der gesetzliche Anspruch auf Weiterbildung ist in Wahrheit zunächst einmal das Recht auf Weiterbildungsberatung.

Und wer zahlt?

Die Agentur für Arbeit und die Betriebe teilen sich die Kosten einer Weiterbildung. Für kleine Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben, trägt die Agentur für Arbeit sogar die gesamten Kosten der Qualifikationsmaßnahme. Mittlere Unternehmen bekommen maximal 50 Prozent der Kosten erstattet. Für Großunternehmen gilt eine Übernahme von einem Viertel der Weiterbildungskosten. Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich außerdem am Lohn, der während der Weiterbildung anfällt.

Weitere Vorteile der Weiterbildungsstrategie

Selbst wenn Sie keine Weiterbildung absolvieren, haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorteile: Beide zahlen etwas weniger in die Arbeitslosenversicherung ein. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wurde erweitert, er kann dann geltend gemacht werden, wenn Sie innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate lang in einem Unternehmen beschäftigt waren. Bislang mussten Sie im Zeitraum von 24 Monaten volle 12 Monate als Arbeitnehmer tätig gewesen sein.

In den letzten Jahren stagnierte die Nutzung von Weiterbildungen in Deutschland. In der Pflicht sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – denn beide Seiten sind in Sachen Weiterbildung aufeinander angewiesen. Die Arbeitnehmer auf finanzielle Unterstützung und Freistellung, die Arbeitgeber auf die Motivation der Mitarbeiter.

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.