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Startseite » Remote arbeiten im Ausland
Im Fokus

Remote arbeiten im Ausland

By Gastautor3. Januar 2023Updated:4. November 20245 Mins Read
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Das digitale Zeitalter und die Corona-Pandemie haben zum Umdenken in der Arbeitswelt gezwungen und neue Arbeitsformen geschaffen. Viele Menschen arbeiten im Homeoffice, einer Form von Remote Work. Einige träumen sogar davon, viel zu reisen und ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlagern. Sind Sie im Angestelltenverhältnis tätig, müssen Sie die in Ihrem Unternehmen geltenden Regeln beachten. Weiterhin müssen verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte beachtet werden.

Im Homeoffice arbeiten – wo ist das möglich?

Homeoffice hat sich seit der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen als Arbeitsform etabliert. Häufig können die Mitarbeiter*innen selbst entscheiden, ob und wie lange sie im Homeoffice arbeiten möchten. Sie kommen nur für wichtige Termine oder Besprechungen ins Unternehmen.

Vielleicht wünschen Sie sich, Homeoffice an einem beliebigen Ort auszuführen. Das muss nicht zu Hause sein, sondern kann beispielsweise auch in einem Hotelzimmer oder einem Strand im Ausland erfolgen. Sie brauchen lediglich eine stabile Internetverbindung und einen Computer.

Remote arbeiten im Angestelltenverhältnis

Arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis, können Sie nicht selbst entscheiden, wo Sie im Homeoffice arbeiten möchten. Arbeitgeber*innen können bestimmen, wo ihre Angestellten arbeiten. Möchten Sie im Ausland arbeiten, muss Ihr*e Arbeitgeber*in zustimmen.

Da es in vielen Ländern eine Zeitverschiebung gibt und unterschiedliche Einreiseformalitäten gelten, sollten Sie in jedem Fall mit Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sprechen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten. Treffen Sie am besten eine schriftliche Vereinbarung über:

  • Beginn und Ende Ihres Auslandsaufenthalts
  • feste Zeiten, beispielsweise bestimmte Tage und Uhrzeiten, an denen Sie erreichbar
    sind
  • Regelungen zur Arbeitszeiterfassung
  • Vorkehrungen über den Datenschutz
  • eventuell erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Kostenbeteiligungvon Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
  • Situationen, die eine vorzeitige Rückkehr nach Deutschland und ins Unternehmen erforderlich
    machen

Tipp: Haben Sie sich für ein Land entschieden, von dem aus Sie im Homeoffice arbeiten möchten, erkundigen Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt, welche spezifischen Bedingungen dort gelten. Informieren Sie Ihre*n Arbeitgeber*in darüber, um die Entscheidung zu erleichtern.

Arbeit im Ausland bei Selbstständigkeit

Sind Sie selbstständig, ist es Ihnen überlassen, wo Sie arbeiten. Digitale Nomaden, die selbstständig sind und für verschiedene Auftraggeber*innen arbeiten, können selbst entscheiden, wo sie arbeiten möchten. Allerdings müssen Sie die Bestimmungen im jeweiligen Land beachten, beispielsweise, wie lange Sie dortbleiben können und ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.

Wie lange dürfen Sie im Ausland arbeiten?

Wie lange Sie im Ausland bleiben dürfen und was Sie beachten müssen, hängt von dem Land ab, für das Sie sich entscheiden. Innerhalb der EU gilt die Freizügigkeit, sodass Sie für keines der EU-Länder ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Möchten Sie in einem Land arbeiten, das Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, sind die Bestimmungen nicht ganz so locker wie in einem EU-Land. Sie müssen die Meldepflichten des jeweiligen Landes, beispielsweise Norwegen, Island oder Liechtenstein, beachten, und können bis zu drei Monate ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis bleiben.

Für alle anderen Länder gelten das nationale Aufenthaltsrecht und die Meldebestimmungen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder beim Konsulat, was Sie beachten müssen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um ein Visum sowie um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie im Ausland arbeiten und in Deutschland gemeldet bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Angestelltenverhältnis oder selbstständig tätig sind.

Tipp: Nicht nur die Bestimmungen für Visum und Aufenthaltserlaubnis, sondern auch Einreisebestimmungen und eventuell notwendige Impfungen müssen Sie beachten. Erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt.

Was Sie bei den Steuern beachten müssen

Die Frage, wo Sie als digitaler Nomade Steuern zahlen müssen, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Verschiedene Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Sind Sie für ein deutsches oder ausländisches Unternehmen tätig?
  • Behalten Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz?
  • Wie lange bleiben Sie im Ausland?
  • Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie
    arbeiten?

Informieren Sie sich am besten zuvor über das Steuerrecht in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Eine Steuerberatung ist ebenfalls sinnvoll.

Gilt die 183-Tage-Regelung, zahlen Sie alle Steuern in Deutschland. Damit diese Regelung auf Sie zutrifft, müssen Sie bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt sein, das weiterhin Ihren Lohn zahlt. Ihr Auslandsaufenthalt darf nicht länger als 183 Tage sein. Bleiben Sie 184 Tage oder länger im Ausland, wird Ihr Arbeitsentgelt aufgeteilt. Sie zahlen anteilig Steuern in Deutschland und in dem Land, in dem Sie sich aufhalten.

Kranken- und Sozialversicherungsrecht beim Remote arbeiten im Ausland

Genauso wie für die Steuern gibt es für Kranken- und Sozialversicherung bei der Arbeit im Ausland keine pauschale Antwort. Es hängt von der Aufenthaltsdauer und vom jeweiligen Land ab, wie es mit der Versicherung aussieht. Halten Sie sich weniger als drei Monate in einem EU-Land, EWR-Land oder der Schweiz auf, bleiben Sie in Deutschland krankenversichert. Das Entsendegesetz greift, wenn Sie auf Anweisung von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin in einem dieser Länder arbeiten. Sie sind dann bis zu zwei Jahre lang in Deutschland versichert.

Für alle anderen Fälle schließen Sie am besten eine Auslandskrankenversicherung ab.

Mit einer Ausbildung im Bereich Fremdsprachen & Internationales finden Sie sich überall auf der Welt zurecht. Hier geht’s zu unseren Ausbildungen!

Bildquelle Beitragsbild: © Roman Samborskyi/shutterstock.com

Gastautor

Pädagoge, Bewerbungscoachin, Dozent oder Übersetzerin – hier schreibt ein Fachmann oder eine Fachfrau über ein Spezialthema. Unsere Gastautor*innen bereichern uns regelmäßig mit Expertenwissen und Insider-Infos.

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