BAföG-Reform – das ändert sich 2020 für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende

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Bekommen Sie BAföG? Falls Sie bisher noch zu viel Erspartes auf der hohen Kante hatten oder Ihre Eltern immer einen Tick zu viel verdient haben, lohnt es sich jetzt, den Fall der Ausbildungsförderung nochmal aufzurollen. Seit dem Wintersemester 2019/2020 profitieren nämlich mehr Menschen in Schule, Ausbildung und Studium vom BAföG.

Die letzte BAföG-Reform ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Neuerungen daraus beziehen sich nicht ausschließlich auf die monatliche Zahlung durch den Staat, sondern auch darauf, wie viel Geld der*die Antragsteller*in besitzen darf und wie viel die Eltern verdienen dürfen, um überhaupt in den Kreis der förderfähigen Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden aufgenommen zu werden. Hier bekommen Sie einen Überblick, was sich in der zweiten Jahreshälfte 2019 bereits geändert hat und welche Verbesserungen es 2020 und 2021 gibt.

Das hat sich zum Wintersemester 2019 bereits geändert:

  • Der Bedarfssatz hat sich 2019 um 5 % erhöht. Er gibt an, wie viel ein Schüler, Azubi oder Student zum Leben monatlich braucht. Er hängt zum Beispiel auch davon ab, ob man noch bei seinen Eltern wohnt oder bereits eine eigene Bleibe hat.
  • Die Einkommensfreibeträge sind 2019 um 7 % gestiegen. Dadurch kommen auch junge Menschen an BAföG, die vorher etwas zu gut verdienende Eltern hatten.
  • Der Wohnzuschlag wurde um 30 Prozent von 250 Euro auf 325 angehoben.

Aktuelle und geplante BAföG-Änderungen 2020/21:

  • Der Förderungshöchstsatz wird von 735 Euro auf 861 Euro angehoben.Der Bedarfssatz steigt noch einmal um 2 %.
  • Weitere Erhöhung der Einkommensfreibeträge um 3 %, 2021 noch einmal um 6 %.
  • Höhere Rücklagen sind möglich. Der Freibetrag liegt jetzt bei 8200 Euro, vorher durften Sie nicht mehr als 7500 Euro zurückgelegt haben.
  • Wenn Sie Betreuung für Ihre Kinder benötigen, bekommen Sie einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro monatlich, vorher gab es nur 130 Euro.
  • Neu ist auch, dass der Zuschlag zur Krankenversicherung von 71 Euro auf 84 Euro steigt und der Pflegeversicherungszuschlag von 15 Euro auf 25 Euro.
  • Die Regelraten für die Rückzahlung des BAföG-Darlehns steigen zwar ab 1. April 2020 von 105 Euro auf 130 Euro. Der Vorteil: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist in Zukunft auf alle Fälle schuldenfrei, ganz gleich wie hoch sein Darlehen ursprünglich war.

Übrigens: Schüler-BAföG, das Schüler und Auszubildende in der Regel beziehen, muss nicht zurückgezahlt werden!

Ob Sie auch zu den Glücklichen gehören, die während Schule, Ausbildung oder Studium eine regelmäßige finanzielle Unterstützung durch das BAföG erhalten, lesen Sie in unserem Beitrag „BAföG-Reform 2019 – mehr Geld für Auszubildende und Studenten“. Einen super guten BAföG-Rechner, der Ihre persönliche Situation genau abfragt und Ihre Chancen individuell berechnet, finden Sie außerdem auf der Website des Studentenwerks Göttingen. Geschichten und brennende Fragen rund ums BAföG werden außerdem auf der Seite das-neue-bafög.de erzählt und beantwortet.

Wer also bisher noch keine Chancen hatte, eine Förderung nach dem Berufsausbildungsgesetz zu erhalten, kann jetzt vielleicht davon profitieren. Alle Anträge gibt’s auf bafög.de.

Bildquelle Beitragsbild: © Billion Photos/shutterstock.com

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.