BAföG-Reform 2019 – mehr Geld für Auszubildende und Studenten

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Gute Nachrichten für Auszubildende und Studenten: Das Bundesbildungsministerium hat vor, die BAföG-Leistungen ab Herbst 2019 zu erhöhen. Außerdem sollen mehr Studierende und Azubis von der finanziellen Unterstützung durch den Staat profitieren.

Ausbildung und Studium kosten Zeit und Geld. Damit alle eine Chance auf Ausbildung und Studium haben, auch wenn die Eltern nicht wohlhabend sind, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Doch bei steigenden Mietpreisen und höheren Kosten für Lebensmittel, reichen die aktuellen Zahlungen längst nicht mehr aus. Deshalb soll 2019 die BAföG-Reform in Kraft treten.

Was bedeutet die Reform konkret für Ihren Geldbeutel?

  • Der BAföG-Höchstsatz soll zum Wintersemester 2019 für Studenten von 735 Euro auf 850 Euro steigen. Das maximale Schüler-BAföG liegt momentan bei 590 Euro – ob dieses ebenfalls erhöht wird, geht aus den derzeitigen Informationen nicht hervor. Wichtig: Diese Beträge gelten nur dann, wenn der Antragsteller nicht bei den Eltern wohnt. Ansonsten fallen die Leistungen geringer aus.
  • Geplant ist auch, das Wohngeld von 250 Euro auf 325 Euro zu erhöhen.
  • Außerdem ist vorgesehen, dass mehr junge Menschen BAföG bekommen sollen – das funktioniert durch die Erhöhung der Freibeträge – Eltern dürfen dann rund 9 Prozent mehr verdienen als bisher.

Wer kann BAföG beantragen?

  • Alle, die nach der 10. Klasse eine gemeinbildende Schule besuchen – dazu gehören Fachschulen, Berufsfachschulen, Akademien und Hochschulen
  • Schüler, die nach der 10. Klasse weiterführende allgemeinbildende Schulen besuchen – das sind Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien
  • Alle, die eine Berufsfachschule besuchen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Dazu gehören auch Angebote zur beruflichen Grundbildung, beispielsweise das Berufsvorbereitungsjahr
  • Schüler von Fachschulen und Fachoberschulen
  • Alle, die eine Berufsfachschule oder Fachschule besuchen, die mindestens zwei Jahre umfasst und einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
  • Besucher einer Abendschule
  • Schüler höherer Fachschulen und Akademien
  • Studenten an einer Hochschule

Weitere Informationen rund um das Thema BAföG finden Sie unter bafög.de.

Wie viel dürfen die Eltern verdienen?

Bislang liegt der Freibetrag für verheiratete Eltern bei monatlich 1.715 Euro. Wobei jedes Kind den Betrag um 520 Euro nach oben schraubt. Bei einer Familie mit einem Kind läge der Freibetrag dann also bei 2.235 Euro Nettoeinkommen. Verdienen die Eltern mehr, wird das in Berechnung miteinbezogen und reduziert den Anspruch auf BAföG. Sobald die Reform 2019 greift, darf das Einkommen zunächst um sieben, ab 2020 um neun Prozent höher sein.

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Schüler, dazu zählen auch Auszubildende in einer schulischen Ausbildung, müssen das BAföG nicht zurückzahlen. Für Studenten sieht das anders aus: Sie bekommen die Hälfte der Förderung geschenkt, die anderen 50 Prozent beginnen sie fünf Jahre nach Beendigung des Studiums monatlich abzuzahlen.
Grundsätzlich gilt: BAföG wird immer individuell berechnet, um das Ausfüllen eines umfassenden Antrags kommen Sie also nicht herum.

In dem Beitrag „BAföG beantragen: Das müssen Sie wissen“ auf test.de, der Internetseite der Stiftung Warentest, erhalten Sie weitere wertvolle Tipps und Informationen zum Thema BAföG.

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.