Wer bislang von einer Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit ging, hatte kein Recht auf Rückkehr. Damit Sie Ihre Arbeitszeit in Zukunft auf Ihre Lebenssituation anpassen können, hat die Regierung die sogenannte „Brückenteilzeit“ beschlossen. Eine sinnvolle Lösung – solange Sie keine Kinder haben. Mit der gerade beschlossenen Brückenteilzeit können Arbeitnehmer zwischen einem und fünf Jahren in Teilzeit arbeiten und anschließend wieder voll in ihren Beruf zurückkehren. Das Rückkehrrecht soll mehr Flexibilität für Arbeitnehmer bringen – unabhängig davon, ob sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder eine Weltreise planen. Die Brückenteilzeit tritt 2019 in Kraft und gilt für alle Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern – auch für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit vorübergehend weiter reduzieren möchten.
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