Bis 6.000 Euro für Weiterbildungen in Gesundheitsberufen

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Sie sind gerade mit Ihrer Ausbildung im Gesundheitswesen fertig, nicht älter als 25 Jahre und möchten sich beruflich weiterbilden? Wenn Sie dazu noch einen guten Abschluss in der Tasche haben, können Sie sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Während der Begabtenförderung erhalten Sie Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro.

Wer eine Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen mit der Abschlussnote 1,9 oder besser absolviert hat, kann sich für das Förderprogramm des Bundeministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben. Eine weitere Möglichkeit, an ein Stipendium zu kommen, falls Sie den Schnitt von 1,9 nicht erreicht haben, ist ein Empfehlungsschreiben von der Fachschule oder vom Arbeitgeber. Ein Arbeitszeugnis reicht an dieser Stelle leider nicht aus.

Zwei Jahre beliebig viele Weiterbildungen im Gesundheitsbereich

Das Weiterbildungsstipendium läuft nach Aufnahme in das Programm zwei Kalenderjahre und endet immer zum 31. Dezember. Wurden Sie beispielsweise am 1. April 2018 angenommen, bekommen Sie die Begabtenförderung bis zum 31. Dezember 2020. Bei Antragstellung dürfen Sie nicht älter als 25 Jahre alt sein – unter bestimmten Bedingungen können Sie sich auch noch bewerben, wenn Sie unter 27 Jahre alt sind. Anrechnen lassen können Sie sich zum Beispiel Freiwilligendienste, Mutterschutz oder zwei Jahre einer fachschulischen Ausbildung. Bewerbungsschluss ist immer der 15. Februar – die Aufnahme ins Förderprogramm erfolgt jährlich zum 1. April.

Das Stipendium ermöglicht Ihnen beliebig viele Weiterbildungen – 10 Prozent der Fortbildungskosten haben Sie selbst zu tragen. Bevor Sie eine Maßnahme beginnen, stellen Sie einen Antrag auf Förderung bei der Stiftung Begabtenförderung.

Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen – meist berufsbegleitend. Förderfähige Themen sind beispielsweise Wundmanagement, Dekubitus, Schlaganfall, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage und Sensorische Integration. Außerdem können Sie fachspezifische Weiterbildungen absolvieren, beispielsweise in den Bereichen Anästhesie, Psychiatrie sowie in der operativen Medizin.

Seminare mit fachübergreifenden Inhalten werden ebenso gefördert. Dazu gehören Fremdsprachen, EDV-Kurse, Rhetorik, Mitarbeiterführung und mehr.

Alle Stipendiaten müssen mindestens 15 Wochenstunden in ihrem Gesundheitsberuf arbeiten – Vollzeitstudiengänge sind nicht förderfähig.

Förderfähige Gesundheitsfachberufe:

Altenpfleger
• Diätassistent
Ergotherapeut
• Gesundheits- und Krankenpfleger
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
• Hebamme / Entbindungspfleger
• Logopäde
Masseur und medizinischer Bademeister
Medizinisch-technischer Assistent – Funktionsdiagnostik
• Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
• Medizinisch-technischer Radiologieassistent
• Notfallsanitäter
• Orthoptist
• Pharmazeutisch-technischer Assistent
Physiotherapeut
• Podologe
• Rettungsassistent
• Veterinärmedizinisch-technischer Assistent

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie hier.

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.