Die Krankenhausreform und ihre Auswirkungen

0

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll das Gesundheitssystem in Deutschland in Bezug auf Krankenhäuser und deren Finanzierung grundlegend geändert werden. Im Rahmen dessen ergeben sich viele Auswirkungen im Gesundheits- und Pflegesektor.

Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Reform der Krankenhäuser vom 15. März 2024 sieht vor, die Fallpauschalen abzusenken und setzt auf Groß-Zentren statt auf Klein-Kliniken.

Ziel der Reform ist es, dass vor allem im ländlichen Raum sich beschleunigende Krankenhaussterben zu verlangsamen und eine bessere Finanzierung dieser zu erwirken. Das Gesetz wurde bereits von der Ampelkoalition beschlossen und im Bundestag verabschiedet.

Das steckt in der Krankenhausreform drin

Die Reform soll nach den Worten Lauterbachs die Gesundheitsversorgung stärken, Arbeitsbedingungen verbessern, die Finanzierung neu strukturieren und die Anfahrtswege zu Krankenhäusern kürzen.

Finanzierung

Das Kernstück der Reform bildet das neue Finanzierungssystem der Krankenhäuser. Bisher wurde nach sogenannten Fallpauschalen abgerechnet. Diese Methode ersetzte 2004 das Liegegeld und sollte dafür sorgen, dass Krankenhäuser ihre Patient*innen nur so lange wie nötig stationär aufnehmen sollten.

Schnell kristallisierte sich jedoch heraus, dass Krankenhäuser aufgrund finanziellen Drucks und der Vorgabe privater Träger, Profit zu generieren, Behandlungen durchführten und abrechneten, die nicht notwendig waren. Darüber hinaus versuchte man über die Behandlung besonders vieler Patient*innen hohe Erträge durch die Fallpauschale einzunehmen. Dies soll sich nun ändern.

Die Fallpauschalen sollen auf 40 Prozent abgesenkt werden. Die restlichen 60 Prozent sollen Kliniken indessen allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten (Vorhaltepauschalen) bekommen. Dazu zählen das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik. Darüber hinaus soll die Definition der angebotenen Leistungen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen genauer erfolgen und es soll detailliertere Leistungsgruppen geben.

Reichte beispielsweise bisher die Angabe „Innere Medizin“ bei der Abrechnung, müsste nun „Kardiologie“ angegeben werden. Hinzu kommen einheitliche Qualitätsvorgaben der Leistungen, wie Personal, Ausstattung und Behandlungserfahrung der Patient*innen. Ab dem Jahr 2027 sind jährlich weitere Finanzmittel für Kinderstationen (288 Mio. Euro), Geburtsstationen (120 Mio. Euro), Schlaganfall- (35 Mio. Euro) und Intensivmedizin (30 Mio. Euro) geplant. Damit soll der ökonomische Druck den Krankenhäusern genommen werden und statt Quantität auf Qualität gesetzt werden.

Organisation

Ein weiteres Ziel der Reform ist es, dass die Versorgung des ländlichen Raums erhalten bleibt. Dafür wird in der Reform die Zusammenlegung von kleineren Kliniken zu einer „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung“ ins Spiel gebracht.

An diesen Standorten sollen künftig die Grundversorgung, Pflege und kleinere Operationen gewährleistet werden. Durch den Zusammenschluss kleinerer Krankenhäuser zu einer solchen Einrichtung soll eine ausreichende Selbstfinanzierung gewährleistet werden und ein stabileres Gebilde geschaffen werden als wacklige „Mini-Krankenhäuser“.

Erreichbarkeit

Der Entwurf des Gesetzes beinhaltet zusätzlich die Vorgabe, dass Krankenhäuser mit einer Rundum-Versorgung, insbesondere mit den Abteilungen Innere Medizin und Allgemeinchirurgie, für alle Bürger*innen innerhalb einer maximalen Distanz von 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein müssen. Für alle weiteren Kliniken legt der Entwurf eine Anfahrtszeit von 40 Minuten fest.

Personal und Ausstattung

Durch das geänderte Finanzierungsmodell soll den Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben werden, mehr Personal anstellen zu können und so den Personaldruck zu senken. Das kommt dem Arbeitsalltag vieler Pflegekräfte und Ärzt*innen zugute.

Darüber hinaus wird es insbesondere in der (Intensiv-) Pflege weitere Zuwendungen geben, um die Ausstattung zu verbessern und das Personal arbeitstechnisch zu entlasten und den Rahmen für eine höhere Vergütung zu schaffen.

Kritik an der Reform

Die Krankenhausreform stößt nicht bei allen auf Gegenliebe, so gibt es seitens von Pflegeverbänden, Krankenhausgesellschaften und von Kommunen Kritik an den Plänen.

Größter Kritikpunkt ist hierbei die Finanzierbarkeit des Projekts. Ein Teil der Kosten will der Bund übernehmen, ein anderer Teil soll von den Bundesländern gestemmt werden. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Art der Finanzierung seitens des Bundes: Ihrer Ansicht nach geht die Reform zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung und somit auf Kosten der Beitragszahler, denn der Bund möchte seine Mittel zum Teil aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen nehmen. Die Arbeitgeberverbände (BDA) warnen vor einer Erhöhung des Beitragssatzes um 1,5 Prozentpunkte. Stattdessen schlagen sie vor, dass der Bund seinen Anteil am Transformationsfonds aus Steuermitteln finanzieren sollte.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die teilweise fehlende Regulierung und Integration der Pflege in die Reformprozesse. So soll es zwar möglich sein, eine Pflegeleitung zu installieren und ein größeres Augenmerk daraufzulegen, jedoch fehle es laut Pflegeverbänden noch immer an rechtlich verbindlichen Rahmen und einer besseren sektorübergreifenden Zusammenarbeit verschiedenster Teilbereich eines Krankenhauses.

Kommunen und Krankenhausgesellschaften sehen zwar im Grunde auch einen gewissen Reformbedarf des Gesundheitssektors, sind jedoch skeptisch, ob die Neuordnung der Krankenhäuser in der angedachten Form gelingt und ob diese am Ende die erhofften finanziellen Zwänge lindert und nicht sogar dafür sorgt, dass nicht alle Pflegekräfte und Ärzte in den neu geschaffenen Versorgungszentren unterkommen können und so ihren Job verlieren könnten. Sie fordern vor allem einen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser und eine stärkere Beteiligung an den Kosten.

Obwohl das Gesetz bereits angenommen wurde, gibt es weitere Dialoge mit allen betroffenen Parteien, um Fragen und Sorgen zu klären und gegebenenfalls Nachbesserungen am Gesetzestext durchzuführen.

Du kannst gut mit anderen Menschen und hast Lust im Gesundheitsbereich zu arbeiten? Dann schau doch mal bei unseren Ausbildungsangeboten vorbei!

Quelle Beitragsbild: Shutterstock

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Autor

Stefan Ruhl

Bildung gehört zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Ohne sie würden wir noch in Höhlen sitzen und Feuer als Magie betrachten. Deshalb schreibe ich unter anderem über die Themen Bildung, Ausbildung und Lehre.