Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll das Gesundheitssystem in Deutschland in Bezug auf Krankenhäuser und deren Finanzierung grundlegend geändert werden. Im Rahmen dessen ergeben sich viele Auswirkungen der Krankenhausreform im Gesundheits- und Pflegesektor.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Krankenhausreform vom 15. März 2024 sieht vor, die Fallpauschalen abzusenken und setzt auf Groß-Zentren statt auf Klein-Kliniken.
Ziel der Reform ist es, das vor allem im ländlichen Raum sich beschleunigende Krankenhaussterben zu verlangsamen und eine bessere Finanzierung dieser zu erwirken. Das Gesetz wurde bereits von der Ampelkoalition beschlossen und im Bundestag verabschiedet. Auch die Pflegeausbildung soll durch bessere Bedingungen der Krankenhäuser attraktiver werden.
Das steckt in der Krankenhausreform drin
Die Reform soll nach den Worten Lauterbachs die Gesundheitsversorgung stärken, Arbeitsbedingungen verbessern, die Finanzierung neu strukturieren und die Anfahrtswege zu Krankenhäusern kürzen.
Finanzierung
Das Kernstück der Reform bildet das neue Finanzierungssystem der Krankenhäuser, bisher gab es sogenannten Fallpauschalen. Diese Methode ersetzte 2004 das Liegegeld und sollte dafür sorgen, dass Krankenhäuser ihre Patient*innen nur so lange wie nötig stationär aufnehmen sollten.
Schnell kristallisierte sich jedoch heraus, dass Krankenhäuser aufgrund finanziellen Drucks und der Vorgabe privater Träger, Profit zu generieren, Behandlungen durchführten und abrechneten, die nicht notwendig waren. Darüber hinaus versuchte man über die Behandlung besonders vieler Patient*innen hohe Erträge durch die Fallpauschale einzunehmen. Dies soll sich nun ändern.
Absenkung der Fallpauschalen auf 40 Prozent sind das Ziel. Die restlichen 60 Prozent sollen Kliniken indessen allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten (Vorhaltepauschalen) bekommen. Dazu zählen das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik. Darüber hinaus soll die Definition der angebotenen Leistungen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen genauer erfolgen und es soll detailliertere Leistungsgruppen geben.
Reichte beispielsweise bisher die Angabe „Innere Medizin“ bei der Abrechnung, müsste nun „Kardiologie“ angegeben werden. Hinzu kommen einheitliche Qualitätsvorgaben der Leistungen, wie Personal, Ausstattung und Behandlungserfahrung der Patient*innen. Ab dem Jahr 2027 sind jährlich weitere Finanzmittel für Kinderstationen (288 Millionen Euro), Geburtsstationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallsmedizin (35 Millionen Euro) und Intensivmedizin (30 Millionen Euro) geplant. Damit soll der ökonomische Druck den Krankenhäusern genommen werden und statt Quantität auf Qualität gesetzt werden.
Organisation
Ein weiteres Ziel der Reform ist es, dass die Versorgung des ländlichen Raums erhalten bleibt. Dafür bringt die Reform die Zusammenlegung von kleineren Kliniken zu einer „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung“ ins Spiel.
An diesen Standorten werden künftig die Grundversorgung, Pflege und kleinere Operationen gewährleistet sein. Durch den Zusammenschluss kleinerer Krankenhäuser zu einer solchen Einrichtung wird eine ausreichende Selbstfinanzierung gewährleistet und ein stabileres Gebilde geschaffen.
Erreichbarkeit
Der Entwurf des Gesetzes beinhaltet zusätzlich die Vorgabe, dass Krankenhäuser mit einer Rundum-Versorgung, insbesondere mit den Abteilungen Innere Medizin und Allgemeinchirurgie, für alle Bürger*innen innerhalb einer maximalen Distanz von 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein müssen. Für alle weiteren Kliniken legt der Entwurf eine Anfahrtszeit von 40 Minuten fest.
Personal und Ausstattung
Durch das geänderte Finanzierungsmodell in der Krankenhausreform soll den Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben werden, mehr Personal anstellen zu können und so den Personaldruck zu senken. Das kommt dem Arbeitsalltag vieler Pflegekräfte und Ärzt*innen zugute.
Darüber hinaus wird es insbesondere in der (Intensiv-) Pflege weitere Zuwendungen geben, um die Ausstattung zu verbessern und das Personal arbeitstechnisch zu entlasten und den Rahmen für eine höhere Vergütung zu schaffen.
Kritik an der Reform
Die Krankenhausreform stößt nicht bei allen auf Gegenliebe, so gibt es seitens von Pflegeverbänden, Krankenhausgesellschaften und von Kommunen Kritik an den Plänen.
Größter Kritikpunkt ist hierbei die Finanzierbarkeit des Projekts. Ein Teil der Kosten will der Bund übernehmen, ein anderer Teil soll von den Bundesländern gestemmt werden. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Art der Finanzierung seitens des Bundes: Ihrer Ansicht nach geht die Reform zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung und somit auf Kosten der Beitragszahler, denn der Bund möchte seine Mittel zum Teil aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen nehmen. Die Arbeitgeberverbände (BDA) warnen vor einer Erhöhung des Beitragssatzes um 1,5 Prozentpunkte. Stattdessen schlagen sie vor, dass der Bund seinen Anteil am Transformationsfonds aus Steuermitteln finanzieren sollte.
Integration der Pflege
Ein weiterer Kritikpunkt ist die teilweise fehlende Regulierung und Integration der Pflege in die Reformprozesse. So soll es zwar möglich sein, eine Pflegeleitung zu installieren und ein größeres Augenmerk daraufzulegen, jedoch fehle es laut Pflegeverbänden noch immer an rechtlich verbindlichen Rahmen und einer besseren sektorübergreifenden Zusammenarbeit verschiedenster Teilbereich eines Krankenhauses.
Kommunen und Krankenhausgesellschaften sehen zwar im Grunde auch einen gewissen Reformbedarf des Gesundheitssektors, sind jedoch skeptisch, ob die Neuordnung der Krankenhäuser in der angedachten Form gelingt und ob diese am Ende die erhofften finanziellen Zwänge lindert und nicht sogar dafür sorgt, dass nicht alle Pflegekräfte und Ärzte in den neu geschaffenen Versorgungszentren unterkommen können und so ihren Job verlieren könnten. Sie fordern vor allem einen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser und eine stärkere Beteiligung an den Kosten.
Obwohl das Gesetz bereits angenommen wurde, gibt es weitere Dialoge mit allen betroffenen Parteien, um Fragen und Sorgen zu klären und gegebenenfalls Nachbesserungen am Gesetzestext durchzuführen.
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Quelle Beitragsbild: Shutterstock
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