Auch pflegebedürftige Menschen haben ein Bedürfnis nach intensiven Gesprächen und ausgedehnten Spaziergängen. Betreuungskräfte arbeiten in Pflegeheimen, Senioren-Tagesstätten oder bei den pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Sie übernehmen Tätigkeiten, für die Pflegekräfte keine Zeit haben und entlasten Angehörige im Alltag.
In Deutschland sind derzeit rund 2,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. In den nächsten 15 Jahren wird sich diese Zahl voraussichtlich auf 3,5 Millionen erhöhen. Pflegekräfte haben nicht die Zeit, auf individuelle Bedürfnisse der älteren Menschen einzugehen. Deshalb wird es in Zukunft einen großen Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften geben.
Mit in Kraft treten der Pflegestärkungsgesetze haben alle Personen, die in ihrem Alltag eingeschränkt sind, einen Anspruch auf eine Betreuungskraft oder einen Alltagsbegleiter. Heute sind rund 25.000 Betreuungskräfte im Einsatz – in den nächsten Jahren soll sich die Zahl nahezu verdoppeln.
Eine wichtige Aufgabe der Alltagsbegleiter ist es, den Pflegebedürftigen durch ihre Aufmerksamkeit mehr Wertschätzung zu vermitteln und ihren Zugang zur aktiven Teilnahme am Leben zu fördern.
Was macht eine Betreuungskraft genau?
Die Aufgaben einer Betreuungskraft sind ganz unterschiedlich. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht das einfühlsame Eingehen auf die Bedürfnisse und Wünsche des im Alltag eingeschränkten Menschen. Daher sind die Arbeitsbereiche sehr individuell und immer wieder anders.
Betreuungskräfte regen die Betroffenen an, aktiv zu werden, am Leben teilzunehmen. Sie unternehmen Spaziergänge, sind Begleiter bei kulturellen Veranstaltungen, gehen mit zum Einkaufen oder in den Gottesdienst. Auch das Vorlesen, Basteln und Spielen steht auf dem Programm eines Alltagsbegleiters.
Alltagsbegleiter sollen darüber hinaus eine mentale Stütze für die älteren Menschen sein, ihnen Ängste nehmen und Orientierung vermitteln.
Die Kosten für die zusätzlichen Betreuungskräfte werden von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen übernommen. Sie dürfen jedoch nicht regelmäßig in die körperliche Pflege oder in hauswirtschaftliche Dienstleistungen einbezogen werden, diese Tätigkeiten sind ausgebildetem Pflegepersonal vorbehalten.
Wie und wo qualifizieren Sie sich?
Die Qualifikation einer Betreuungskraft, eines Betreuungsassistenten oder eines Alltagsbegleiters ist die gleiche. Wollen Sie Betreuungskraft nach § 53c (ehemals § 87b) SGB XI werden, haben Sie 160 Stunden theoretischen Unterricht zu absolvieren und etwa 100 Stunden Praktikum in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung.
Der theoretische Unterricht umfasst die Grundlagen der Gesprächsführung, der Pflege- und Pflegedokumentation und der Hygiene. Außerdem beschäftigen Sie sich mit Demenzerkrankungen, Psychologie, Biografiearbeit, Ernährung im Alter und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Demenz.
Verschiedene Standorte der Euro Akademie und bekannte Hilfsdienste bieten diese Qualifizierung in Vollzeit an. Falls Sie berufstätig sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Fernlehrgang zu belegen oder die Qualifikation berufsbegleitend zu erwerben. Die Kursdauer beträgt zwischen einem und sechs Monaten.
Unterschied Betreuungskraft und Altenpflegehelfer
Ein Altenpflegehelfer absolviert eine einjährige Ausbildung an einer Berufsfachschule. Er ist vorwiegend pflegerisch tätig und weniger für die Aktivierung und Alltagsbetreuung der Senioren zuständig.
Angehende Betreuungskräfte bekommen eine allgemeine Schulung im Umgang mit älteren Menschen. Wie führe ich ein Gespräch? Welche Dinge muss ich bei der Betreuung demenzkranker Personen beachten? Wie kann die Freizeitgestaltung für einen pflegebedürftigen Menschen aussehen?
Wenn Sie sich gerne in Gesellschaft älterer Menschen befinden, es mögen, ihren Geschichten über vergangene Tage zu lauschen und eine ordentliche Portion Geduld mitbringen, ist eine Weiterbildung zur Betreuungskraft eine Bereicherung für Sie und die Senioren.
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