Generalistische Pflegeausbildung: Was ändert sich 2020 für Azubis?

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Am 1. Januar 2020 startete offiziell die neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Abschluss Pflegefachmann*Pflegefachfrau. Was bedeutet das für Absolvent*innen, die eine Ausbildung in der Pflege beginnen wollen? Welche Änderungen gibt es? Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet.

Was ist die generalistische Pflegeausbildung?

Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege? Bisher musste man sich vor der Ausbildung für ein Fachgebiet entscheiden. Das ändert sich mit der generalistischen Pflegeausbildung: Ab sofort werden diese Ausbildungsgänge verbunden. Alle Auszubildenden werden gemeinsam unterrichtet und zu kompetenten Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen, also im Krankenhaus, im Pflegeheim oder ambulant in der eigenen Wohnung, ausgebildet. Der generalistische Berufsabschluss gilt automatisch auch in den anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Warum war die Reform notwendig?

Wir werden immer älter – und demnach auch immer häufiger pflegebedürftig. Gleichzeitig haben sich die Strukturen in der Pflege verändert. Die Behandlungen sind komplexer geworden, die Pflegebereiche sind enger vernetzt. Warum also an den starren Grenzen festhalten? Das neue Pflegeberufegesetz soll die Pflegekräfte auf die dynamische Berufswelt vorbereiten und ihnen mehr Chancen bieten, in andere Bereiche zu wechseln. Außerdem soll die Pflegeausbildung insgesamt attraktiver werden – durch eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte, bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb. Als zusätzlicher Anreiz ist die Ausbildung schulgeldfrei, vergütet und EU-weit anerkannt.  

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die generalistische Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (mindestens 2.100 Stunden) und einer praktischen Ausbildung (mindestens 2.500 Stunden) im Wechsel. Der Unterricht konzentriert sich auf fünf Themenbereiche:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Auch im praktischen Teil lernen die Auszubildenden verschiedene Bereiche der Pflege kennen. Deshalb findet die praktische Ausbildung nicht nur in der Einrichtung des Trägers statt, sondern auch in anderen Einrichtungen, zum Beispiel im Krankenhaus, in einer psychiatrischen Klinik, im Pflegeheim und in der ambulanten Pflege.

Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt, um die Kompetenzen und den Wissensstand zu überprüfen. Danach beginnt die Vertiefungsphase: Schon im Ausbildungsvertrag entscheidet man, in welchem Bereich der Vertiefungseinsatz erfolgen soll. Wer den Schwerpunkt auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen legt, setzt die Ausbildung generalistisch fort und kann danach in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Nun wird es aber kompliziert: Entscheidet man sich für die Vertiefungen Pädiatrie oder Langzeitpflege, erhält man ein Wahlrecht. Man kann als Berufsabschluss entweder Pflegefachmann*frau mit der jeweiligen Vertiefung wählen, oder man entscheidet sich für die „alten“ Berufsabschlüsse und wird Altenpfleger*in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in. Klingt verwirrend? Kein Problem, unsere Mitarbeiter*innen vor Ort beraten Sie gerne!

Was ändert sich für die Altenpfleger*innen?

Die Berufsabschlüsse von Altenpfleger*innen, Kinderkrankenpfleger*innen und Krankenpfleger*innen sind natürlich auch weiterhin gültig. Auch Auszubildende setzen ihre Ausbildung ganz normal fort. Eine Änderung gibt es aber doch: Auch diese Berufsgruppen dürfen die Vorbehaltsaufgaben ausüben, die im Pflegeberufegesetz definiert wurden. Das sind Aufgaben, die nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen, zum Beispiel die Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation des Pflegeprozesses und die Sicherung der Qualität der Pflege.

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann?

Die Euro Akademie bietet die generalistische Pflegeausbildung an 12 verschiedenen Standorten an. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Trägern und beteiligten Einrichtungen sichern wir unseren Auszubildenden einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung und koordinieren und organisieren die Praxiseinsätze. Wir beraten, begleiten und betreuen Sie, um Ihnen eine hochwertige Ausbildung zu garantieren.

Werden Sie an der Euro Akademie zum Pflegeprofi!

Autor

Anna Rüppel

Anna Rüppel ist mit 1,78 m die Größte, wenn es um Ausbildung und Beruf geht. Als Kind war sie kleiner. Von April 2019 bis November 2022 schrieb sie kleinere und größere Artikel für das Euro Akademie Magazin.