Sieben Monate zogen sich die Verhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst hin. Wochenlang blieben Kitas und andere Sozialeinrichtungen geschlossen, Gewerkschaftsmitglieder, Eltern und Kinder gingen auf die Straße um für ihre Interessen einzustehen. Und nun soll es endlich vorbei sein. In der letzten Woche haben die Mitglieder von ver.di in der Urabstimmung das Tarifergebnis vom 30. September mit 57,3 % angenommen. Das Ende der Streiks ist damit besiegelt. Die anfänglichen geforderten 10 % Gehaltssteigerungen sind damit zwar bei weitem nicht erreicht, doch Wolfgang Pieper, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), erklärt: „Damit wird ein erster Schritt in Richtung Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe erzielt, und die Entgelte werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 angehoben.“ Laut ver.di Chef Frank Bsierske erhalten 240.000 Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst durchschnittlich 3,73 % mehr Gehalt. Thomas Böhle von der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VkA) spricht von 3,3 %. Doch auch die nicht kommunalen Beschäftigten profitieren indirekt. Die im Tarifstreik erreichten Ergebnisse klaffen weit auseinander. Während die Erzieher mit 4 bis 4,5 % Gehaltssteigerungen rechnen können, sind es für die Leitung von Kitas und von Einrichtungen der Behindertenhilfe 5 bis 9 %, für Sozialarbeiter lediglich 2 %. Dabei haben die Arbeitgeber nach der vorangegangenen Verhandlungsrunde um noch einmal 9 Millionen Euro erhöht. Tausende Eltern können sich freuen, sah es doch Anfang Oktober noch nach erneuten Streiks in Kindertagesstätten aus – dieses Mal nur ohne eine Notbetreuung. Hätte es schlimmer kommen können? Dem konnte jedoch durch die Annahme des Tarifergebnisses Einhalt geboten werden. An Ruhe ist dennoch nicht zu denken – die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt. Denn es sind nicht nur die Gehälter, die angehoben werden, um die Sozialberufe aufzuwerten. Viel mehr sind es die Bedingungen insbesondere in den Kitas, die verbessert werden sollen. Eines der wohl elementarsten Aufgaben der Familienpolitik im Bereich der Kinderbetreuung ist, die frühkindliche Bildung systematisch zu fördern. Kinder in Betreuungseinrichtungen sollten individuell gefördert und zu einer „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGB VIII) erzogen werden. Hierfür ist nicht zuletzt Erziehernachwuchs in den Kitas notwendig. Dieser Gedanke vereint beide Parteien und ist sowohl im Sinne der Eltern und Kinder als auch im Sinne der Erzieher. Nun bleibt nur abzuwarten und zu hoffen, dass mit diesem leider sehr harten Arbeitskampf ein Weg in die richtige Richtung gebahnt wurde und uns ein weiterer in diesem Ausmaß erspart bleiben.
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