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Startseite » Neuer Beschluss zur Stärkung des Pflegepersonals
Branchennews

Neuer Beschluss zur Stärkung des Pflegepersonals

By Tanja Höfling22. August 2018Updated:22. April 20253 Mins Read
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Personaluntergrenze in der Aktutpflege
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Das Sofortprogramm zur Stärkung der Pflege kommt allmählich in Gang. Am 1. August 2018 wurde ein Gesetzentwurf beschlossen, der die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessern soll. Der beinhaltet auch, dass eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften nicht unterschritten werden darf. Krankenhäusern, die dagegen verstoßen, drohen Strafen. Wie macht man Pflegeberufe wieder attraktiver für Berufseinsteiger und Berufsangehörige? Diese Frage mussten und müssen sich Vertreter der Politik stellen, um der Lösung des Personalmangels in der Pflege näherzukommen. Nun wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der keine Ausreden mehr gegen eine bessere Bezahlung und die Entlastung durch den Einsatz von mehr Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen zulässt.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – Wer finanziert die Mehrausgaben?

Geld für zusätzliches Pflegepersonal wird in Zukunft nicht mehr anteilig von den Krankenhäusern übernommen, sondern in vollem Umfang von den Krankenkassen. Krankenhäuser haben folglich keinen Grund mehr, aus finanziellen Gründen auf Personal zu verzichten. Auch Tarifsteigerungen werden ab jetzt von den Kostenträgern, also den Krankenkassen übernommen und belasten die Krankenhäuser finanziell nicht. „In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der nicht ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege kompensiert. Dies wollen wir beenden“, so auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu lesen. Der eingeführte Krankenhausstrukturfonds soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Er unterstützt die Länder mit der Hälfte der Ausgaben für notwendige Investitionen in Krankenhäusern. In der Vergangenheit mussten die Kliniken fehlende Mittel der Länder selbst ausgleichen.

Kritik: Wo sollen Arbeitskräfte herkommen?

Doch der sogenannte „Pflegepersonalquotient“, der Kliniken einen Personalschlüssel vorschreibt, bleibt nicht ohne Kritik: „Denn unklar ist, wo Klinikmanager bei drohenden Strafen neue Pflegekräfte im leer gefegten Arbeitsmarkt herholen sollen“, so Florian Staecks im Kommentar „Spahns Kontrollpaket“ auf aerztezeitung.de. Neue Pflegekräfte will Spahn durch eine Ausbildungsoffensive, die Anwerbung ausländischen Personals und durch die Gewinnung von Teilzeitkräften für die Vollzeitbeschäftigung generieren.

Keine Personaluntergrenze in der Altenpflege

In der Altenpflege sind die Maßnahmen noch lange nicht so umfassend wie in der stationären Akutpflege. Hier sind zwar die angekündigten 13.000 zusätzlichen Stellen in der stationären Altenpflege auf dem Plan, laut Experten und Pflegekräften sind diese jedoch allenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein – umgerechnet sind das nämlich pro Bewohner eines Pflegeheims maximal sechs Minuten mehr an Betreuung täglich. Die gute Nachricht: Die Mehrkosten für die zusätzlichen Stellen haben nicht die Pflegebedürftigen zu tragen, sondern die Krankenkassen. Von Personaluntergrenzen ist bei der Altenpflege bislang nicht die Rede. Stattdessen setzt die Politik auf eine Entlastung der Pflegekräfte durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Ärzten. Insgesamt gibt es Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Einrichtung für die Anschaffung technischer und digitaler Ausrüstung.]]>

Altenpflege Arbeitsbedingungen Krankenhäuser Krankenkassen Krankenpflege Personalschlüssel Personaluntergrenze Pflegeheim Pflegekräfte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.

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