Das erste Mal: wertvolles Wissen für Erstwähler*innen und andere

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Das erste Mal ist immer was ganz Besonderes. Wenn man den ersten Schritt in die heiligen Hallen der Wahlräume macht und sich mit einem Päckchen Wahlzettel in der Wahlkabine versteckt, hat man das Gefühl, endlich über die Zukunft unseres Landes mitentscheiden zu können. Und das ist auch gut so. Denn würde niemand wählen gehen, könnte unsere Demokratie nicht existieren. Und da es vernünftige Alternativen nicht gibt, sollte jede und jeder sich am Wahltag in Bewegung setzen und seine Stimme bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 abgeben. Aber wo das Kreuzchen setzen bei ganzen 47 Parteien und der Vielzahl an Kandidat*innen, die zur Wahl antreten?

Wen oder was wählen wir bei der Bundestagswahl?

Gewählt werden die Abgeordneten. In der Regel gehören Abgeordnete einer Partei an, können sich aber auch als unabhängige Kandidat*innen zur Wahl aufstellen lassen. Jede Partei steht für bestimmte Werte und hat ein Parteiprogramm, in dem steht, welche Ziele sie verfolgt – beispielsweise wie sie Besserverdienende besteuern will, wie sie es mit dem Mindestlohn hält, wie sie gegen den Klimawandel vorgehen will und wie wichtig der Partei Bildung und Digitalisierung sind.

Der Bundestag und der*die Kanzler*in

Die gewählten Abgeordneten der Parteien bekommen, je nach Stimmenverteilung, Sitze im Bundestag. Diese sind wichtig, um bei Abstimmungen Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen zu können. Der Bundestag ist zuständig für die Gesetzgebung und kontrolliert die Regierungsarbeit. Die Abgeordneten bestimmen, für welche Bereiche sie wie viel Geld aus dem Bundeshaushalt ausgeben wollen. Auch über die Einsätze der Bundeswehr im Ausland wird hier entschieden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Von den beiden Kanzlerkandidaten und der Kanzlerkandidatin dürfte jede*r schon mal was gehört haben. Annalena Baerbock von den Grünen, Olaf Scholz von der SPD und Armin Laschet von der CDU wollen das Zepter von Angela Merkel nach 16 Jahren übernehmen. Doch wofür stehen diese Parteien eigentlich?

Überblick über Parteien und Wahlprogramme in 60 Sekunden

Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es seit Mitte August bis zu den Bundestagswahlen am 26. September jede Woche neue 60 Sekunden Videos, sogenannte „Shorts“, über die Parteien, die im Bundestag vertreten sind: CDU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE, GRÜNE und CSU (ist die kleine bayerische Schwester der CDU). Den meisten kleineren Parteien gelingt der Einzug in den Bundestag nicht, sie kommen nicht über die 5-Prozent-Hürde, die man benötigt, um ein paar Sitze im Parlament zu ergattern – wählbar sind sie natürlich trotzdem. Alle Parteien sowie Informationen zu den Aufgaben des Parlaments und zu vielen weiteren Themen des Deutschen Bundestages finden Sie auf bundestag.de.

Wer darf wählen und wie?

Das Volk, also alle Bürger*innen ab 18 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen wählen gehen. Damit sich auch jede*r traut, die Partei beziehungsweise den*die Abgeordneten zu wählen, die er*sie möchte, ist die Wahl geheim. Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt, so lange dauert eine Legislaturperiode. Wählen können Sie in Ihrem Wahllokal mit einer Berechtigungskarte, die Ihnen ein paar Wochen vorher zugeschickt wird. Wenn Sie am 26. September nicht zur Wahl gehen können oder sich das ganze erstmal in Ruhe zu Hause ansehen möchten, beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt Unterlagen zur Briefwahl.

Was es mit der ersten und zweiten Stimme bei der Bundestagswahl auf sich hat

Jede*r Wahlberechtigte darf bei der Bundestagswahl zwei Stimmen abgeben. Die Erststimme kommt dem*r Kandidat*in im eigenen Wahlkreis zugute. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise mit jeweils ungefähr 250.000 Menschen. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen des Wahlkreises zieht in den Bundestag ein. So bekommen 299 der 598 Abgeordneten direkt über die Erststimme ihren Sitz im Bundestag.

Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – und damit auch über den Einfluss bei wichtigen Entscheidungen. Mit Ihrer zweiten Stimme entscheiden Sie sich nicht für eine Person, sondern für eine Partei. Im Vorfeld wurden aber die jeweiligen Kandidat*innen über Landeslisten von den Parteien festgelegt. Geben Sie einer kleinen Partei Ihre Stimme, die nicht mindestens 5 Prozent aller Stimmen oder drei Wahlkreise gewonnen hat, verfällt Ihre Zweitstimme.

Übrigens: Zuerst werden die Plätze an die direkt gewählten Abgeordneten (Erststimme) vergeben, die restlichen Plätze werden auf die Kandidat*innen der Landeslisten (Zweitstimme) verteilt.

Auf deutschland.de lesen Sie, was drei Erstwählerinnen über die Wahl denken und was ihnen wichtig ist.

Das erste Mal ist immer was Besonderes. Also bestimmen Sie mit, welche politischen Themen in den nächsten Jahren besondere Beachtung bekommen. Jetzt für Ihre Zukunft wählen!

Bildquelle Beitragsbild: © VectorMine /shutterstock.com

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.