Erfolgreich durch die Probezeit

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Sie haben gelungene Bewerbungen geschrieben, das Vorstellungsgespräch überlebt und das Probearbeiten gemeistert. Endlich ist er da, der Traumjob. Glückwunsch! Doch da kommt gleich die nächste Hürde auf Sie zu: die Probezeit. Aber keine Panik! Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt, damit Sie in den ersten Monaten im neuen Job richtig durchstarten können.

Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Probezeit. In dieser Zeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Meistens ist die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt. Ist die Probezeit zu Ende, läuft der Vertrag automatisch weiter. Es gibt aber auch die Möglichkeit, mit einer befristeten Beschäftigung zur Erprobung einzusteigen. In diesem Fall wird Ihnen der Arbeitgeber einen neuen Vertrag anbieten, wenn er Sie weiter beschäftigen will.

Warum gibt es die Probezeit?

Die Probezeit ist nicht nur für den Arbeitgeber da, sondern auch für Sie. Ihr Chef bekommt während der ersten Monate einen Eindruck, ob Sie erfolgreich arbeiten, pünktlich und zuverlässig sind. Aber auch Sie selbst merken, ob der Job zu Ihnen passt. Gefallen Ihnen die Arbeitsinhalte, kommen Sie mit den Kollegen zurecht, sehen Sie im Unternehmen Aufstiegschancen? Diese Fragen müssen Sie sich in der Anfangsphase stellen, damit Sie sich hier langfristig wohlfühlen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Theoretisch kann der Arbeitgeber auch komplett darauf verzichten. Maximal darf sie sechs Monate betragen. Das ist auch üblich, denn das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einem halben Jahr. Konkret bedeutet das: Selbst, wenn als Probezeit nur drei Monate vereinbart wurden, können Sie danach noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In der Ausbildung ist die Dauer anders geregelt: Mindestens einen, aber höchstens vier Monate bleibt ein Azubi in der Bewährungsphase.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Ja. Allerdings nur auf die Maximaldauer von sechs Monaten. Außerdem müssen Sie der Verlängerung zustimmen, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Für Azubis sieht die Regelung wieder ein bisschen anders aus: Entfällt mehr als ein Drittel der Ausbildungszeit (zum Beispiel wegen Krankheit), dann darf die Probezeit verlängert werden.

Darf ich Urlaub nehmen?

Es ist ein hartnäckiger Mythos, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Ja, den vollen Anspruch hat man erst nach einem halben Jahr. Trotzdem erhalten Sie für jeden Monat im Unternehmen ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs. Bei 20 Urlaubstagen pro Jahr sind das immerhin 1,7 Tage pro Monat. Nach den ersten drei Monaten können Sie sich also schon fünf Tage frei nehmen.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Natürlich sollen Sie sich trotz Probezeit nicht krank ins Büro schleppen. Nach vier Wochen im Unternehmen erhalten Sie Ihren Lohn ganz normal weiter vom Arbeitgeber, wenn Sie zu Hause bleiben. Müssen Sie schon davor das Bett hüten, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Trotzdem ist es nicht ratsam, im neuen Job zu lange zu fehlen. Eine lange Krankheit kann leider auch ein Grund für eine Kündigung sein.

In der Probezeit sollten Sie sich von Ihrer besten Seite zeigen. Dazu gehören Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein gepflegtes Äußeres. Wichtig ist auch, dass Sie sich ins Team integrieren. Sie können zum Beispiel Ihren Einstand feiern oder in der Pause mit den Kollegen essen gehen. Versuchen Sie, aktiv mitzuarbeiten und kluge Fragen zu stellen, aber nicht aufdringlich zu sein. Dann steht einem erfolgreichen Jobeinstieg nichts mehr im Weg.

Autor

Anna Rüppel

Anna Rüppel ist mit 1,78 m die Größte, wenn es um Ausbildung und Beruf geht. Als Kind war sie kleiner. Von April 2019 bis November 2022 schrieb sie kleinere und größere Artikel für das Euro Akademie Magazin.