Krankfeiern – Fasching um jeden Preis?

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Echte Karnevalsnarren schrecken vor kaum etwas zurück, um sich im bunten Treiben auszuleben, auch vorm Krankfeiern nicht. Ob das wirklich eine gute Idee ist, und wo die Gefahren lauern, erfahren Sie bei uns.

Helau und Alaaf schallt es in dieser Woche wieder vermehrt durch die Straßen der Faschingshochburgen. Wer das närrische Blut in sich trägt, will natürlich unbedingt bei den Umzügen, den Bällen, den Prunksitzungen und anderen spaßigen Events dabei sein. Störend ist dabei nur eins: Weiberfastnacht, Rosenmontag, das knallende Ende am Faschingsdienstag sowie Aschermittwoch als Katertag finden unter der Woche statt, also während der Arbeitszeit.

Noch nicht in allen Regionen hat der Karneval so sehr Einzug gehalten, dass zumindest ein oder zwei Feiertage rausspringen würden. Da bleibt Ihnen als Azubi oder Arbeiter nur die Möglichkeit, Urlaub einzureichen. Aber was, wenn das nicht geht?

Wie Pläne zunichte gehen

Nicht selten gewähren Firmen in der Probezeit keinen Urlaub. In zahlreichen Branchen gibt es Stoßzeiten, zu denen besonders viel zu tun ist und Sie auf keinen Fall fehlen dürfen. Häufig muss man die eigenen freien Tage mit Kollegen absprechen, da zumindest einer vor Ort sein sollte. Neben diesen Beispielen gibt es noch weitere Situationen, die Ihnen und Ihren Faschingsplänen ohne Weiteres einen Knüppel zwischen die Beine werfen könnten.

Gerade Azubis oder Berufseinsteiger, die noch wenig Erfahrung mit dem Vorgang der Urlaubsplanung und den Kollegen gemacht haben, laufen Gefahr, zu spät für den Wunschurlaub dran zu sein.

Ist Krankfeiern eine Option?

In so einem Fall erscheint gerne das kleine Teufelchen auf der Schulter mit einem verlockenden Vorschlag: blaumachen. Das wäre so einfach. Sie meldeten sich bei Ihrem Arbeitgeber krank, jammerten gegebenenfalls dem Arzt etwas von unerträglichen Kopfschmerzen vor und dürften erst einmal fehlen. Den Freibrief bekämen Sie vielleicht nicht für die ganze Woche, aber zumindest für ein oder zwei Tage.

Was hält Sie noch zurück? Es ist nicht nur das Engelchen auf Ihrer anderen Schulter, das Ihnen erklärt, wie moralisch verwerflich Lügen sind. Vielmehr sitzt Ihnen das Wissen im Nacken, dass Sie mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eigentlich Ihre Krankheit daheim auskurieren müssen. Sie dürfen sich bei der wilden Feierei also nicht erwischen lassen. Aber gerade bei Faschingsveranstaltungen wird überall gefilmt und fotografiert. Und wer weiß, ob sich hinter der nächsten Maske nicht doch ein Vorgesetzter oder ein Kollege verbirgt?

Mögliche Folgen für Sie

Entdeckt Sie doch jemand beim Krankfeiern zwischen Konfetti, tanzenden Narren und unzähligen Cocktails, wird das böse enden. Im schlimmsten Fall – und davon sollten Sie gerade in der Ausbildung oder Probezeit ausgehen – werden Sie sofort aus dem Unternehmen geworfen. Sie verlieren dabei nicht nur Ihren Job, sondern haben auch eine übel aussehende Unterbrechung in Ihrem Lebenslauf. Zukünftig müssen Sie dann wohl in jedem Vorstellungsgespräch erklären, warum Sie bei dieser Stelle nur ein kurzes Gastspiel gegeben haben.

Denken Sie also gründlich darüber nach, ob die Faschingspartys den ganzen Ärger wert sind. Kommen Sie ohne das Krankfeiern einfach nicht um Ihre Arbeit herum, trösten Sie sich doch damit, dass Sie beim wilden Treiben am Wochenende mitmischen können. Und vielleicht ist es sogar möglich, unter der Woche nach der Arbeit noch kurz vorbeizuschauen. Im nächsten Jahr läuft sicher wieder alles besser für Sie!

Autor

Katharina Boyens

Katharina Boyens ist Germanistin und Anglistin mit einem Faible fürs Schreiben. Von März 2016 bis Januar 2021 bereicherte sie das Euro Akademie Magazin mit lesenswerten Beiträgen in verschiedenen Rubriken.