Was ist Bildungsurlaub, wer bekommt ihn und was ist erlaubt?

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Weiterbildungen sind sinnvolle und notwendige Investitionen in die berufliche Zukunft. Oder zu Neudeutsch: ein absolutes „Must-have“. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass Sie nicht alleine in ihre fachlichen Kompetenzen investieren müssen. Der Arbeitgeber hat nämlich seinen Teil dazu beizutragen, in Form von Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub bekommen Sie zusätzlich zu Ihrem vertraglich festgelegten Erholungsurlaub. Die „freien“ Tage, die Sie für Schulungen, Workshops oder Seminare nutzen, werden also ganz normal bezahlt. Ein großartige Möglichkeit, um im Job auf dem Laufenden zu bleiben, sich neue Anregungen zu holen und mal wieder über den Tellerrand des eigenen Aufgabenbereiches hinauszublicken.

Bildungsurlaub für die berufliche, persönliche und politische Weiterbildung nutzen

Was Sie heute wissen, kann morgen schon völlig veraltet sein. Wir dürfen und müssen also nicht nur in Schule und Ausbildung fleißig lernen, sondern auch, wenn wir bereits mitten im Berufsleben stehen: also lebenslang. Das kostet Zeit und Geld, macht aber auch Spaß und eröffnet neue Chancen, seinem Berufsweg eine neue Richtung zu geben oder die berühmte Karriereleiter ein Stück nach oben zu klettern. Die meisten der Bildungsurlaube dürften wohl berufsbezogen, also passend zum Aufgabenbereich sein. Je nach Bundesland fallen aber auch Seminare zur persönlichen Bildung, politischen Bildung oder zur Weiterbildung in einem Ehrenamt darunter.

An der Euro Akademie Berlin finden Sie beispielsweise ein Weiterbildungsangebot zur politischen Bildung über die Zeit der Besatzung und die Alliierten in Berlin, das als Bildungsurlaub anerkannt ist. Die Teilnehmer*innen entdecken die Hauptstadt von einer ganz anderen Seite und spüren Orte auf, die auch heute noch Zeugen dieser Zeit sind. Die Teilnehmer*innen bekommen auf ihrer Reise durch Berlin ein politisches, gesellschaftliches und soziales Verständnis für diese Epoche und ihrer Auswirkungen bis in die Gegenwart.

Wer bekommt Bildungsurlaub?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer*innen, auch Auszubildende, ein Recht auf Bildungsurlaub – das ist im Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Vorausgesetzt, Sie arbeiten nicht in Bayern oder Sachsen, da gibt es nämlich keine gesetzliche Regelung und damit auch keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Die Verhandlungen über eine Freistellung für eine Fortbildung müssen Sie dort also selbst führen. Aber wer weiß, vielleicht befürwortet Ihr Chef oder Ihre Chefin ja einen Zugewinn von Wissen in der eigenen Abteilung oder im Unternehmen.

Bildungsurlaub ist also Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Wir haben uns die unterschiedlichen Vorgaben für Sie einmal angesehen: In der Regel haben Sie das Recht auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt können Sie zehn Tage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren in Anspruch nehmen.

Achtung: Für Teilzeitkräfte kann sich der Anspruch gegebenenfalls reduzieren.

Eine detaillierte Zusammenfassung, welche Bildungsangebote für wie viele Tage in welchem Zeitraum Sie nutzen dürfen, um einen Bildungsurlaub beantragen zu können finden Sie in dem Beitrag „WISO-Tipp: Bildungsurlaub“ auf zdf.de.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber übernommen. Die Kursgebühren die Reisekosten haben Sie selbst zu tragen. Fragen Sie aber unbedingt nach, wenn Sie einen Bildungsurlaub machen möchten, dessen Inhalte Sie direkt im Job anwenden können. Wenn Sie Glück haben, sieht Ihr*e Arbeitgeber*in die Vorteile, die das Unternehmen dadurch hat, dass Sie beispielsweise eine weitere Fremdsprache erlernen. Bei Sprachkursen im Ausland sollten Sie sich allerdings vorab erkundigen, diese sind häufig nicht als Bildungsurlaub anerkannt.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

  1. Wählen Sie ein Angebot aus, das Sie interessiert.
  2. Prüfen Sie, ob das gewählte Bildungsangebot in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, anerkannt ist. Auf bildungsurlaub.de finden Sie Seminare und die Regelungen der Bundesländer.
  3. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Vorgesetzten über den gewünschten Bildungsurlaub und legen Sie am besten gemeinsam einen günstigen Zeitpunkt fest. Mindestens vier bis sechs Wochen bis zum Start der gewählten Weiterbildung sollten Sie einhalten.
  4. Hat Ihr Arbeitgeber zugestimmt, melden Sie sich für das Weiterbildungsangebot an.
  5. Genießen Sie Ihren Bildungsurlaub, um frisch und mit neuem Wissen gestärkt an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Autor

Tanja Höfling

Von Juli 2017 bis Juli 2022 informierte die ehemalige Online-Redakteurin des Euro Akademie Magazins regelmäßig über Aktuelles und Wissenswertes zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf.