Wie macht man sich freiberuflich selbstständig?

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Die Selbstständigkeit als Freiberufler*in eröffnet viele Möglichkeiten, bedeutet aber vor allem auch, dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Dieser Artikel erklärt, wo die Unterschiede zwischen Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberufler*innen liegen, wie man die Freiberuflichkeit anmeldet und welche sogenannten „Freien Berufe“ besonders bekannt sind.

Was ist ein*e Freiberufler*in?

Oft werden Begriffe wie Freiberufler*in, Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r in einen Topf geworfen, wobei es hier erhebliche Unterschiede gibt.

  • Selbstständige: Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler*innen sind beide selbstständig tätig. Dieser Begriff wird als Sammelbegriff für beide Bereiche verwendet.
  • Gewerbetreibende: Wer ein Unternehmen führt, also zum Beispiel ein Einzelunternehmen oder eine GbR angemeldet hat (ein Gewerbe), ist gewerbetreibend und damit selbstständig.
  • Freiberufler*innnen: Ein*e Freiberufler*in hat kein angemeldetes Gewerbe, sondern geht einem sogenannten „Freien Beruf“ nach. Er oder sie ist selbstständig tätig.

Jede*r Freiberufler*in und jede*r Gewerbetreibende ist selbstständig. Umgekehrt ist aber nicht jede*r Selbstständige ein*e Freiberufler*in, da es auch sein kann, dass die Person ein Gewerbe betreibt.

Unterteilung der freien Berufe

Die freien Berufe unterteilen sich in folgende Bereiche:

  • Heilberufe: z. B. Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen und Hebammen
  • Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung: z. B. Rechtsanwältinnen, Notar*innen, Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Unternehmensberater*innen
  • Technische und naturwissenschaftliche Berufe: z. B. Architekt*innen, Ingenieur*innen, Geolog*innen und Meteorolog*innen
  • Kulturberufe: z. B. Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Journalist*innen, Designer*innen, Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen
  • Lehrende und erzieherische Berufe: z. B. Lehrer*innen, Dozent*innen, Erzieher*innen und Ausbilder*innen
  • Informationsberufe: z. B. IT-Berater*innen, Softwareentwickler*innen und Datenverarbeiter*innen

Je nachdem, in welchem freien Beruf jemand arbeiten möchte, sind unterschiedliche Qualifikationen nötig. Ärzt*innen brauchen in Deutschland zum Beispiel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der jeweiligen Fachrichtung, dazu müssen sie staatliche Prüfungen bestehen und eine Approbation erwerben. Wer zum Beispiel Rechtsanwält*in werden möchte, muss Jura studieren, gefolgt vom entsprechenden Staatsexamen und einer Zulassung durch die jeweilige Kammer. Für Architekt*innen könnte neben dem Studium auch eine Eintragung in die Architektenkammer erforderlich sein. In kreativen Berufen gibt es dagegen oft keine formellen Ausbildungsanforderungen.

Was wird benötigt, um freiberuflich zu arbeiten?

Da keine Gewerbeanmeldung nötig ist, um freiberuflich tätig zu sein, muss das Finanzamt stattdessen nur über die Aufnahme der freiberuflichen Arbeit informiert werden. Im Anschluss daran füllen angehende Freiberufler*innen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Eine Gewerbeanmeldung ist dagegen nicht nötig. Je nachdem, welchem freien Beruf eine Person nachgehen möchte, ist aber der Nachweis einer Qualifikation erforderlich.

Wie macht man sich freiberuflich selbstständig?

Wie erwähnt sind die Auflagen sehr niedrig, um als Freelancer*in tätig zu sein. Es kommt zwar auf den konkreten Job an, aber grundlegend unterteilt es sich in fünf einfache Schritte:

  • Schritt 1 – Recherche: Ehe man sich mit der Freiberuflichkeit oder der Selbstständigkeit beschäftigt, ist es wichtig zu wissen, ob man tatsächlich Freiberufler*in sein wird oder nicht. Es gibt viele Tätigkeiten, die zu den Grenz- oder gar zu den Streitfällen zählen, also ob es sich um eine Freiberuflichkeit oder um ein Gewerbe handelt. Wieder andere Tätigkeiten sind leicht zuzuordnen.
  • Schritt 2 – Schreiben an das Finanzamt: Je nach Situation können angehende Freiberufler*innen ein formloses Schreiben an das Finanzamt senden und ihre Daten mitteilen. Im Anschluss daran erhalten sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet. Praktikabler und auch üblicher ist es allerdings, dass dieser Fragebogen direkt online heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und an das Finanzamt gesendet wird. Dadurch ist kein Anschreiben nötig, da der Fragebogen als Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit gilt.
  • Schritt 3 – unter Umständen fachliche Eignung belegen: Je nachdem, welchem freien Beruf eine Person nachgehen möchte, muss die fachliche Eignung belegt werden. Eine einheitliche Vorgabe hierfür gibt es nicht. Teilweise können also eine Ausbildung, ein Studium, bestimmte Weiterbildungen oder Zertifikate gefordert sein. Mögliche freiberufliche Bereiche, in denen zusätzliche Qualifikationen gefordert sein können, sind zum Beispiel Ärzt*in, Rechtsanwält*in, Architekt*in, Heilpraktiker*in, Hebamme, Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in und weitere. Ob eine Qualifikation gefordert ist, hängt aber insgesamt von der Tätigkeit ab und ist ganz individuell.
  • Schritt 4 – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: Das Finanzamt sendet nach dem Schreiben einen Fragebogen zum*r künftigen Freiberufler*in, damit die steuerliche Erfassung erfolgen kann. Dieser Fragebogen muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgeschickt werden.
  • Schritt 5 – Steuernummer erhalten: Nach der Bearbeitung des Fragebogens erhält der*die Freiberufler*in seine*ihre Steuernummer vom Finanzamt. Man darf dem Beruf aber auch schon vorher nachgehen und Rechnungen schreiben, sofern für Kund*innen vermerkt wird, dass sich die Steuernummer in Beantragung befindet und nachgereicht wird.

Können Freiberufler*innen ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich könnte ein*e Freiberufler*in ein Gewerbe anmelden, allerdings nur zusätzlich. Die Freelancer-Tätigkeit wird dann entweder abgelöst, oder beide selbstständige Tätigkeiten laufen parallel.

Titelbild: NeMaria/shutterstock


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