Sterbehilfe in Deutschland

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Es ist ein sehr emotionales und zugleich wichtiges Thema, welches seit Jahren durch Politik und Gesellschaft diskutiert wird: die Sterbehilfe in Deutschland.

Eigentlich galt diese im Strafgesetzbuch als verboten, jedoch kippte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 dieses Verbot. Seitdem ist die Sterbehilfe eine Grauzone, die viele Ärzt*innen, Pflegende und Patient*innen verunsichert.

Zwei Neuregelungen zur Sterbehilfe scheitern im Bundestag – Antrag 1 mit Verbot und Ausnahmen

In der Politik wird fieberhaft nach einer Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland gesucht. Bei der jüngsten Abstimmung im Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli wurde über zwei neue Ansätze abgestimmt. Im ersten Antrag von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sollte die Sterbehilfe weiterhin verboten bleiben.

Jedoch hätte es strenge Ausnahmen geben sollen. Patient*innen mit Selbstmordabsicht hätten ihr 18. Lebensjahres vollendet haben müssen und sich mehrfach bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen müssen und eine Beratung in Anspruch nehmen sollen. Damit wolle man ausschließen, dass die Patient*innen nicht aufgrund einer temporären Lebenssituation, sondern aus triftigen Gründen ihr Leben beenden würden. Der Antrag wurde mit 363 von 690 Stimmen abgelehnt.

Zwei Neuregelungen zur Sterbehilfe scheitern im Bundestag – Antrag 2 mit allgemeiner Straffreiheit

Ein zweiter Antrag von Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) sollte die Sterbehilfe in Deutschland generell erlauben. Hier wird vor allem auf das Recht der individuellen Selbstbestimmung eingegangen. Medikamente zur Selbsttötung hätten nach diesem Antrag von einer Ärztin oder einem Arzt straffrei verschrieben werden können, es hätte kein psychiatrisches Gutachten benötigt. Allerdings hätte man vorher ein verpflichtendes Beratungsgespräch wahrnehmen müssen, ob der Tod auch tatsächlich der eigene Wunsch ist und was die Einleitung der Tötung bedeutet.

Darüber hinaus wäre noch ein bundesweites Netz an Beratungsstellen geplant gewesen, an welches sich Menschen mit Selbstmordgedanken hätten wenden können, bevor sie mit dem Wunsch auf eine Ärztin oder einen Arzt zugehen. Auch dieser Antrag wurde mit 375 von 682 Stimmen abgelehnt. Somit gibt es vorerst keine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland und vieles bleibt eine Grauzone. Nach der Sommerpause will sich der Bundestag erneut mit der Thematik befassen.

Welche Rolle übernimmt das Pflegefachpersonal bei der Sterbehilfe?

Im Bereich der Vollzeit-, Alten- und Intensivpflege ist es vor allem das Pflegepersonal, welches als Erstes mit dem Todeswunsch von Patient*innen konfrontiert wird. Oft sind es ganz unterschiedliche Gründe, weshalb diese Menschen nicht mehr weiterleben möchten. Die Spanne reicht von verlorenem Lebenswillen, schweren Krankheiten und damit verbundenen Qualen und mangelnder Lebensqualität bis hin zu Ängsten vor dem weiteren Altern und dem Wunsch, seinen Tod selbst in der Hand zu haben.

„Pflegende müssen ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich kennen, um im Einklang mit dem pflegerischen Ethos professionell und verantwortlich handeln zu können“, sagte Henrikje Stanze, Mitglied der Ethikkommission und Professorin für Pflegewissenschaften mit Schwerpunkt Palliative Care an der Hochschule Bremen, dem Portal altenpflege.net. Sie mahnt an, dass bei einer Neuregelung der Sterbehilfe auch unbedingt das Pflegepersonal trotz Fachkräftemangel involviert werden müsse, immerhin würden diese die Patient*innen gut kennen und könnten zusammen mit den Angehörigen ein Vorgehen vereinbaren. So sollten auch sie freigegebene tödliche Medikamente straffrei verabreichen dürfen, sofern es mit der Ärztin oder dem Arzt zuvor abgesprochen wurde. Internationale Studien zeigten, dass eine solche Delegation in der Praxis tatsächlich stattfindet.

Werden die angemahnten Punkte der Ethikkommission in zukünftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt, könnte somit eine sehr emotionale, aber auch wichtige Aufgabe auf die Pflegekräfte zukommen.

Du möchtest in der Pflege mit anpacken und anderen helfen? – Entscheide dich für den Pflegeberuf!

Der Pflegeberuf ist systemrelevant und zukunftssicher. Pflegeberufe sind unerlässlich und aufgrund des Fachkräftemangels in der Branche ergeben sich sichere Zukunftsaussichten. Als Pflegekraft wird man zurzeit und in Zukunft überall händeringend gesucht und kann sich den Arbeitgeber quasi aussuchen. Man kann anderen Menschen helfen und etwas Gutes für die Gesellschaft leisten.

Da der Beruf sowohl körperliche Fitness als auch soziale Kompetenzen voraussetzt, wird er auch trotz des technologischen Fortschritts auf unabsehbare Zeit von Menschen ausgeführt werden. Die Gefahr, von einer Maschine ersetzt zu werden, ist deshalb gering. Das gilt für die Ausbildung Pflegefachmann*frau sowie Pflegefachassistent*in und Pflegehelfer*in.


 Quelle Beitragsbild: Shutterstock/Roman Babakin

Autor

Stefan Ruhl

Bildung gehört zu den wichtigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Ohne sie würden wir noch in Höhlen sitzen und Feuer als Magie betrachten. Deshalb schreibe ich unter anderem über die Themen Bildung, Ausbildung und Lehre.