Die drei wichtigsten Punkte rund um den Ferienjob

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Das Geld ist in der Ausbildung und im Studium doch immer irgendwie knapp. Um den Geldbeutel ein wenig zu füllen, eignet sich ein Ferienjob hervorragend. Bevor Sie sich aber in die Arbeit und ins Erwachsenenleben stürzen, informieren Sie sich: Was dürfen Sie in welchem Alter? Wieviel können Sie verdienen? Und wie sind Sie versichert?

Endlich Ferien! Gerne wirft man da seine Lernmaterialien in die Ecke und will sie am liebsten bis zum nächsten Ausbildungs- oder Schuljahr nicht mehr sehen. Denn ab sofort ist Faulenzen angesagt: lange schlafen, ins Schwimmbad gehen, verreisen, abends einige Partys unsicher machen, Freunde treffen und vieles mehr. So lässt es sich leben.

Es gibt aber doch einige, die ihre Sommerpause anders nutzen und für ein paar Wochen in einem Ferienjob arbeiten. Das ist gar nicht so dumm, ist die Zeit zum Geldverdienen während der Unterrichtsphase doch besonders knapp. Und schließlich soll Ihr Budget das ganze Jahr über stimmen, um die Ausbildung und das Privatleben finanzieren zu können.

1 – Gesetzliche Altersbestimmungen

Sich einfach mal für alles Mögliche bewerben, funktioniert aber nicht. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, gibt es einiges zu beachten. Die Altersgrenzen erlauben zwar bereits 13-Jährigen, sich etwas dazuzuverdienen, aber nur mit starken Einschränkungen und in ausgewählten Bereichen wie Babysitten oder dem Austragen von Zeitungen. Offiziell ist ein Ferienjob mit 15 Jahren gestattet.

Doch selbst zwischen 15 und 18 Jahren haben Sie noch keine Narrenfreiheit. Ihr Spektrum möglicher Tätigkeiten ist zwar nun viel größer und vielfältiger, aber schuften bis zum Umfallen dürfen Sie dennoch nicht: Pro Tag sind Ihnen höchstens acht Arbeitsstunden erlaubt und das nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr. Nach Ihrem Arbeitstag müssen Sie eine Pause von mindestens zwölf Stunden einhalten, bevor Sie wieder ran dürfen. Zusätzlich ist Ihnen das Arbeiten am Wochenende nur in ganz bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder einem Krankenhaus gestattet.

Auf die komplette Woche gesehen darf Ihr Ferienjob 40 Stunden Arbeitszeit nicht überschreiten. Und insgesamt müssen Sie sich mit vier Wochen im Jahr begnügen.

Sie sind zwar Schüler in der Ausbildung aber bereits volljährig? Oder Sie studieren? Perfekt! Dann gelten für Sie die Bestimmungen für Erwachsene und Sie müssen sich über die oben genannten Punkte keine Gedanken machen. Damit Ihre Tätigkeit aber noch als Ferienjob angesehen wird, sollten Sie 50 Tage im Jahr oder acht Wochen am Stück nicht überschreiten.

2 – Einkommen im Ferienjob

Da Sie ja noch in der Ausbildung sind und eben noch keinen Berufsabschluss haben, werden Sie auch nicht allzu viel verdienen. Sollten Sie das Glück haben und tatsächlich einen gutbezahlten Ferienjob ergattern, müssen Sie sich als Auszubildender trotzdem kaum Sorgen über die Höhe Ihrer Einkünfte machen. Für das Kindergeld gibt es in der Erstausbildung seit 2012 keine Höchstgrenzen mehr und bevor Ihr Schüler-BAföG gekürzt wird, müssten Sie mehr als 5400 Euro brutto verdienen – in einem Ferienjob, der nur in paar Wochen dauert, eher unwahrscheinlich.

Bekommen Sie keinen Schock, wenn auf Ihrem Gehaltszettel wahnsinnig viel von Ihrem Geld als Steuern an das Finanzamt fließt. Reichen Sie für dieses Jahr eine Steuererklärung ein und Sie sehen Ihr hart erarbeitetes Geld bald wieder.

3 – Versicherungsschutz

Für Ihre Versicherung während der Arbeitszeit sowie auf dem Arbeitsweg ist der Arbeitgeber zuständig. Das ist auch schon im Ferienjob so. Das heißt, Sie werden über den Betrieb unfallversichert und müssen sich selbst mal um nichts kümmern.

Die Unfallversicherung zahlt dann, wenn Sie nach einem Unfall gesundheitliche Probleme haben. Dabei ist es egal, ob eine kurzfristige Behandlung nötig ist oder ob Sie mit langfristigen Folgen zu kämpfen haben. Wie oben beschrieben, greift die Versicherung des Betriebs allerdings nur, wenn der Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeits- beziehungsweise Heimweg passiert.

Informieren Sie sich aber, wie Sie vorgehen müssen, falls Sie sich tatsächlich verletzen. Üblicherweise ist dann ein spezieller Arzt für Sie zuständig, bei dem Sie sich als erstes vorstellen müssen.

Ein Ferienjob – massenhaft Vorteile

Dann mal nichts wie ran! Neben dem ersehnten Geld gibt es für Sie nämlich gratis noch einen wertvollen Einblick in die Arbeitswelt dazu. Hier sind plötzlich Pünktlichkeit, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein gefragt. Außerdem erleben Sie, wie man mit dem Chef und den Kollegen umgeht. Und natürlich hat das Geldverdienen an sich seinen eigenen Lerneffekt: Geben Sie Ihr hart erarbeitetes Kleinvermögen gleich wieder aus oder wollen Sie es lieber für etwas Besonderes aufheben?

Autor

Katharina Boyens

Katharina Boyens ist Germanistin und Anglistin mit einem Faible fürs Schreiben. Von März 2016 bis Januar 2021 bereicherte sie das Euro Akademie Magazin mit lesenswerten Beiträgen in verschiedenen Rubriken.