- Pflege- und Hauswirtschaft
- Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
- Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
- Notfalltraining
- Pflege und Pflegedokumentation
- Rechtskunde
- Grundlagen der Ernährungslehre
- Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
- Training und Arbeit am Fallbeispiel
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - Qualifizierung
Höhere Leistungen für Pflegebedürftige und mehr Möglichkeiten zur Betreuung – das sieht das 2. Pflegestärkungsgesetz vor. Im Rahmen der Pflegereform finanziert die Bundesregierung bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte in stationären und teilstationären Einrichtungen. Auf der Grundlage der Neuregelungen in § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien angepasst, an denen sich die Inhalte der Qualifizierung orientieren.
In der Praxis geht es darum, pflegebedürftige Menschen bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf eine Betreuungs- und Aktivierungsleistung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Betreuungskräfte begleiten die Pflegebedürftigen und aktivieren sie u. a. durch Angebote wie Kochen, Backen, Bewegungsübungen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele und den Besuch von Veranstaltungen.
In enger Kooperation mit den Pflegekräften und den Pflegeteams gestalten sie tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten in der Umsetzung von Betreuungskonzepten mit. Die Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI “ vermittelt Ihnen die nötigen fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Inhalt
Dauer
Zur genauen Struktur und zum Ablauf der Qualifizierung beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Zugangsvoraussetzungen
Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in der Altenpflege interessieren. Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten sind ein Orientierungspraktikum, die Qualifizierungsmaßnahme und regelmäßige jährliche Fortbildungen nachzuweisen.
Praktika
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft schließt mindestens 40 Stunden Orientierungspraktikum und 80 Stunden Betreuungspraktikum ein. Zur genauen Struktur und Ablauf der Praktika beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat der Euro Akademie und den Nachweis Ihrer Fortbildungspunkte, anerkannt durch die Registrierung beruflich Pflegender (RbP) in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates.
Aufbauoptionen
Betreuungskräfte haben die Pflicht, sich jährlich fortzubilden. Sie können bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weiterhin als Betreuungskraft tätig zu sein.
Starttermine:
08.02.2023
08:00 - 15:10 Uhr
Euro Akademie GörlitzStraßburg-Passage
02826 Görlitz
> Kontakt> Beratung Dauer: 160 UE 45 min
08:00 - 15:10 Uhr
Euro Akademie GörlitzStraßburg-Passage
02826 Görlitz
> Kontakt> Beratung Dauer: 160 UE 45 min