- Pflege- und Hauswirtschaft
- Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
- Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
- Notfalltraining
- Pflege und Pflegedokumentation
- Rechtskunde
- Grundlagen der Ernährungslehre
- Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
- Training und Arbeit am Fallbeispiel
Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung
Sie übernehmen bereits in Ihrer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und streben eine Tätigkeit als Betreuungskraft an? Und möchten sich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben Sie die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen.
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt Sie, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams gestalten Sie als Betreuungskraft bei der Umsetzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten mit.
Auf der Grundlage der Neuregelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzlichen Betreuungskräften“ auf alle Heimbewohner*innen, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist.
Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt Ihnen die nötigen fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Inhalt
Dauer
Die berufsbegleitende Qualifizierung findet im Wechsel von Theorie und Praxis statt und erstreckt sich auf eine Dauer von rund fünfeinhalb Monaten.
Zugangsvoraussetzungen
Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in der Altenpflege interessieren und die bereits in einer Einrichtung der Altenhilfe tätig sind, aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI nachweisen können.
Weitere Voraussetzungen:
Weitere Voraussetzungen:
- eine positive Haltung gegenüber kranken, beeinträchtigten und alten Menschen
- ein hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten
- körperliche, psychische und persönliche Belastbarkeit
- ausgeprägte Fähigkeiten der Wahrnehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen
Praktika
Das Betreuungspraktikum umfasst mindestens. 80 Stunden und erfolgt integrativ zur berufsbezogenen Tätigkeit.
Abschluss
- Zertifikat „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“
- Sie erhalten das Zertifikat der Euro Akademie und den Nachweis Ihrer Fortbildungspunkte, anerkannt durch die Registrierung beruflich Pflegender (RbP) in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates.
Aufbauoptionen
Betreuungskräfte haben die Pflicht, sich jährlich fortzubilden. Sie können bei uns die 2-tägige (16 Stunden) Pflichtfortbildung absolvieren, um weiterhin als Betreuungskraft tätig zu sein.
Starttermine:
15.11.2023
08:00 - 15:00 Uhr
Euro Akademie Halle (Saale)Ernst-Kamieth-Straße 2b
06112 Halle (Saale)
Ihr Ansprechpartner
Frau Sabine Ursel
E-Mail schreiben
> Kontakt> Beratung Dauer: 24 Wochen
08:00 - 15:00 Uhr
Euro Akademie Halle (Saale)Ernst-Kamieth-Straße 2b
06112 Halle (Saale)
Ihr Ansprechpartner
Frau Sabine Ursel
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